Gemäss Beschluss des Bundesrates mussten im Frühjahr 2020 alle wichtigen Spitäler in der Schweiz ihre medizinischen Leistungen für fünf Wochen beschränken und ihre Kapazitäten schwerpunktmässig auf Covid-19-Patientinnen und -Patienten ausrichten. Im Weiteren hat die Bevölkerung während und auch nach dieser Zeit weniger ambulante und stationäre Spitalleistungen in Anspruch genommen. In der Folge musste auch das Luzerner Kantonsspital (LUKS) Covid-bedingt grosse Einnahmeausfälle verzeichnen, wie das LUKS in einer Medienmitteilung den Verlust begründet. Zudem hatte das LUKS wie andere Spitäler weitere Covid-bedingte Mehrkosten zu tragen (u.a. für Beatmungsgeräte und Schutzmaterialien). Der Kanton hat die Covid-bedingten Mehrkosten und Ertragsausfälle aller Spitäler im Kanton, soweit diese auf der Spitalliste sind, zu einem bestimmten Teil übernommen – so auch jene des LUKS. Unter dem Strich verbucht das LUKS nach dieser pauschalen Abgeltung noch einen Covid-bedingten Jahresverlust 2020 von 25,9 Millionen Franken. Der Verlust des LUKS insgesamt in 2020 betrug 53,2 Millionen Franken. D.h. auch ohne Corona hätte das Spital einen hohen Verlust erzielt. Kantonsrat bewilligt Kredit für Aktienkapitalerhöhung nahezu einstimmig Der Luzerner Regierungsrat hat daher beschlossen, das LUKS mit einer Aktienkapitalerhöhung in der Höhe des Covid-bedingten Verlusts 2020 von 25,9 Millionen Franken zu unterstützen. Der Kantonsrat hat den Kredit am 26. Oktober 2021 mit 99 Stimmen gegenüber 1 Stimme bewilligt. Folgende Gründe sprechen nach Ansicht des Kantonsrates und des Regierungsrates für die Tragung des unverschuldeten Covid-bedingten Verlusts durch den Kanton: • Weiterentwicklung des Spitals und die Gesundheitsversorgung sichern: An allen drei Standorten des LUKS im Kanton Luzern sind grosse Bauprojekte notwendig, um der Luzerner Bevölkerung auch weiterhin eine ausreichende, qualitativ gute und zeitgemässe Gesundheitsversorgung zur Verfügung stellen zu können. Die Aktienkapitalerhöhung hilft dem LUKS bei der Realisierung dieser Bauprojekte. • Alle Kantone haben Massnahmen beschlossen: Alle Kantone haben Massnahmen beschlossen, um die Covid-bedingten finanziellen Auswirkungen in den Spitälern abzufedern. Eine Schlechterstellung des LUKS gegenüber ausserkantonalen Spitälern wäre nicht zu rechtfertigen. • Führung und Mitarbeitende des LUKS haben Ausserordentliches geleistet: Die Führung und die Mitarbeitenden des LUKS als hauptbetroffenes Akutspital haben 2020 zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie Ausserordentliches geleistet. Leider hat sich dieser Effort finanziell nicht ausgezahlt, ja sogar zu einem erheblichen Verlust geführt. Regierung und Kantonsrat finden es nicht richtig, wenn die so entstandenen – also nicht selbst verschuldeten – Verluste vom LUKS selber getragen werden müssen. Der Kanton Luzern steht als Eigner des LUKS in der Verantwortung. Im Gegenzug haben der Kanton und die Bevölkerung in den Jahren 2012 bis 2019 von Dividendenzahlungen in der Höhe von 100 Millionen Franken vom LUKS profitiert. Abstimmung findet am 13. Februar 2022 statt Am 13. Februar 2022 befinden die Luzerner Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über den Kredit. Die Abstimmungsbotschaft wird in den nächsten Tagen verschickt. |
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