Der Corona-bedingte finanzielle Schaden für die Spitäler und Kliniken beläuft sich bis Ende April 2020 auf rund 1.5 bis 1.8 Milliarden Franken. Hochgerechnet bis Ende Jahr kann sich der Schaden um rund weitere 1.1 Milliarden Franken erhöhen. Rund 80 Prozent des Gesamtschadens entfallen auf die Ertragsausfälle aufgrund des Behandlungs- und Operationsverbots, welches vom 16. März bis 26. April galt. Dies zeigt eine erste Grobschätzung des Vereins SpitalBenchmark.
«H+ Die Spitäler der Schweiz» fordert, dass diese ungedeckten Mehrkosten und Ertragsausfälle durch Bund, Kantone und Versicherer kompensiert werden. «Das Schwarzpeterspiel hinter den Kulissen über die Kostenverteilung muss nun endlich aufhören», erklärt H+ Direktorin Anne-Geneviève Bütikofer. H+ fordert deshalb den Bundesrat auf, dringend einen nationalen Gesundheitsgipfel mit allen wichtigen Akteuren einzuberufen, also mit Bund, Kantonen (GDK) sowie den Leistungserbringern und Kostenträgern. Nicht kostendeckende Tarife und ungedeckte Mehrkosten
Die Spitäler und Kliniken sind mit grosser Tragweite von der Corona-Krise betroffen
In Rekordzeit wurden Personal, Infrastrukturen und Material bereitgestellt, sodass die lebensgefährlich erkrankten Covid-19-Patienten sowie alle anderen Patienten, die eine dringende Behandlung benötigten, zu jedem Zeitpunkt die notwendige medizinische und pflegerische Versorgung erhalten konnten. Diese Zusatzleistungen verursachten Mehrkosten und erfolgten ohne Abstriche an übliche Behandlungsstandards und der Qualität sowie unter strikter Einhaltung der Hygieneund Sicherheitsvorkehrungen für Patienten, Heimbewohner und Personal. Damit die Leistungen in der Corona-Krise jedoch kostendeckend abgegolten werden können, müssen die Tarife im Geltungsbereich der Sozial- und Unfallversicherungen für die Spitäler und Kliniken angepasst werden.
Ersten Schätzungen zufolge, gestützt auf repräsentative Stichproben, bleiben fünf Prozent der Behandlungskosten im spitalambulanten Bereich ungedeckt. Im stationären Sektor sind es zehn Prozent. Zwar hat das BAG Anpassungen zur Anwendung der geltenden ambulanten und stationären Tarife vorgenommen. Doch diese Massnahmen reichen nach Auffassung des Verbandes H+ nicht aus, da sie keine höhere Vergütung nach sich ziehen und die Mehrkosten nicht decken. H+ fordert deshalb über die Notverordnung Zuschläge auf die nicht kostendendeckenden Preise für ambulante und stationäre Behandlungen zu verfügen.
Keine Covid-19-bedingten Prämienerhöhungen
Bei der Behandlung von Patienten während der Pandemie entstehen Mehrkosten, weil die Behandlung aufwändiger und damit teurer ist. Ähnlich ist es bei den ambulanten Behandlungen. Doch durch das Behandlungs- und Operationsverbot zwischen dem 16. März und 26. April konnten viele Behandlungen in den Spitälern und Kliniken nicht durchgeführt werden, was die Obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) entlasten wird. Zudem verfügen die Versicherer über Reserven in einer Grössenordnung von rund 9 Milliarden Franken, die für unvorhergesehene Mehrkosten wie bei einer Epidemie eingesetzt werden sollen. Aus Sicht von H+ wird es damit nicht, wie von einzelnen Politikern befürchtet, zu einem Prämienschub kommen, sondern die Einsparungen zugunsten der OKP aufgrund des Behandlungsverbots und die Beanspruchung der Reserven können die Covid-19-bedingten Zusatzkosten mehr als auffangen. «Die gesetzeskonformen Reserven der Krankenkassen in der Höhe von 9 Mrd. Franken sind für die Abdeckung Epidemie-bedingter Zusatzkosten gebildet worden und müssen nun auch dazu dienen, dass es keine Prämienerhöhungen gibt,» stellt H+ Direktorin Bütikofer fest