Frei werdende Flächen im Spital können in eine ambulante Praxis umgewandelt werden.

Plötzlich freier Platz im Spital – was nun?

Publiziert

Wenn Flächen im Spital frei werden, können diese gewinnbringend untervermietet werden. Aber worauf ist aus rechtlicher Sicht zu achten? Ein Leitfaden.

Die Bettenzahl in Spitälern wird stetig reduziert. das ist den Lesern dieser Zeitschrift sicher bekannt und einige von ihnen erleben das in ihren Betrieben vor Ort. Dabei handelt es sich um eine direkte Folge der forcierten ambulanten Behandlung von Patientinnen und Patienten, was in erster Linie auf den Kostendruck – welcher von der Politik über die Krankenversicherungen auf die Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer ausgeübt wird – zurückzuführen ist. Doch was kommt nach der Bettenreduktion? Die naheliegende Lösung liegt meines Erachtens auf der Hand: Eine ambulante Praxis! Nachfolgend wird summarisch aufgezeigt, wie ein solches Unterfangen angegangen werden und welche Formen es haben könnte. Es ist kein klassischer rechtlicher Beitrag – vielmehr sollen Denkanstösse im Rahmen der begrenzten Möglichkeiten gefördert werden.

Handlungsspielraum?
Zunächst gilt es abzuklären, ob die Klinikbetreiberin nach einer Bettenreduktion über die frei werdende Fläche in ihrem Ermessen verfügen darf. Gerade öffentlich-rechtliche Einrichtungen sehen sich unter Umständen mit diversen Stolpersteinen konfrontiert: Lässt sich das Vorhaben mit der Widmung, den Statuten oder der jeweils geltenden gesetzlichen Grundlage vereinbaren? Müssen die frei werdenden Räumlichkeiten gar öffentlich ausgeschrieben werden? Wird den potenziellen Mieterinnen und Mietern durch die öffentliche Hand allenfalls ein Wettbewerbsvorteil gegenüber den anderen Berufskolleginnen und Berufskollegen verschafft? Sind diese Fragen geklärt – und gehen wir für diesen Beitrag davon aus, dass rechtlich keine Hürden (mehr) bestehen –, gilt es zu sondieren: Welche Fachrichtung würde gut ins Haus passen? Könnte man allenfalls Synergien nutzen? Welche Leistungserbringerin respektive Leistungserbringer wäre am besten geeignet?

Auswahl der Fachrichtung und der Vertragspartner
Idealerweise ergänzt die künftige ambulante Praxis das bestehende Angebot des Spitals. Eventuell kann man sogar eine Fachrichtung für die frei werdenden Räume gewinnen, welche beispielsweise aufgrund der Bettenreduktion und der neuen ambulanten Behandlungspraxis «wegrationalisiert» worden ist. Als Vertragspartner empfiehlt es sich, Fachärztinnen und Fachärzte zu suchen, welche – nach Möglichkeit – auf ihrem Gebiet bereits ein gewisses Renommee haben. Dabei müssen sich die Spitäler nicht zwingend auf lokale Leistungserbringer beschränken. So kann ein Schwergewicht in der Ophthalmochirurgie etwa aus der Zürcher Innenstadt ohne Weiteres auch eine ambulante Ophthalmochirurgie im Berner Oberland, im Tessin, in der Ostschweiz oder in der Romandie betreiben (oder umgekehrt). Entsprechend hoch dürfte so die Anziehungs-/Strahlkraft des neuen Ambulatoriums und damit voraussichtlich auch die Auslastung (was wichtig fürs Finanzielle ist, vergleiche weiter unten zur Abrechnung) sein. Sind Fachrichtung und Vertragspartner erkoren worden, geht es ans Eingemachte: Finanzen, Verantwortlichkeiten, Auftritt.

Finanzen
Ausbau
Zu klären sind die Bedürfnisse der Mieterin und des Mieters und wer diese Bedürfnisse bis zu welchem Grad erfüllen wird. Dabei kann etwa eine Rohbaumiete, eine Rohbaumiete mit Vermieter-Sonderkonditionen, ein Mieterausbau bei vorbestehendem Innenausbau oder ein Vermieterausbau vereinbart werden.

  • Rohbaumiete klassisch: Die Mieter lassen den End-/Innenausbau in eigenem Namen und auf eigene Rechnung erstellen.
  • Rohbaumiete mit Vermieter-Sonderkonditionen (nicht abschliessend):
    −Kostenbeitrag der Vermieter am
    Endausbau
    −Verzicht aus Mietzins für Dauer des Endausbaus/des Umbaus
    −Verzicht auf Mietzins für eine bestimmte Dauer (bspw. erste 6 Monate)
    −Staffelmiete (tiefe Anfangsmiete mit im Voraus festgelegten Mieterhöhungen, bis der eigentliche Mietzins erreicht wird)
    −Entgegenkommen bei Umsatzmiete (bspw. Grundmiete ohne Umsatzbeteiligung so lange kein Umsatz generiert wird und ab dem Zeitpunkt, ab welchem Umsatz generiert wird, kommt diese vertragsgemäss hinzu)
    −Etc.
  • Mieterausbau bei vorbestehendem Innenausbau (nicht abschliessend):
    −Kostenbeitrag der Vermieter an Anpassungen des vorbestehenden Innenausbaus
    −Verzicht aus Mietzins für Dauer des Umbaus
    −Verzicht auf Mietzins für eine bestimmte Dauer (bspw. die ersten 3 Monate)
    −Staffelmiete (tiefe Anfangsmiete mit im Voraus festgelegten Mieterhöhungen, bis der vorgesehene Mietzins erreicht wird)
    −Entgegenkommen bei Umsatzmiete (bspw. Grundmiete ohne Umsatzbeteiligung so lange kein Umsatz generiert wird und ab dem Zeitpunkt ab welchem Umsatz generiert wird, kommt diese vertragsgemäss hinzu)
    −Etc.
  • Vermieterausbau (nicht abschliessend):
    −Beitrag der Mieter an die Individualwünsche für den Endausbau bzw. die Anpassung des vorbestehenden Innenausbaus
    −Mietzinserhöhung zur Überwälzung der ganzen oder Teilen der Umbaukosten nach Wunsch der Mieter
    −Etc.

Der einfachste Weg – so können Unklarheiten über das Eigentum des Ausbaus entgegengewirkt werden – wäre meines Erachtens wohl ein Vermieterausbau. Die Kosten für die Ausgestaltung nach Wünschen und Bedürfnissen der Mieter könnten bei Bedarf bei der Bemessung des Mietzinses berücksichtigt werden. Dies ist jedoch ein sehr individueller Entscheid und muss in den Vertragsverhandlungen von den Parteien ausdiskutiert und entsprechend festgelegt werden.

Mietzins/Abrechnung
Bei der Berechnung des Mietzinses sind ebenfalls diverse Möglichkeiten denkbar. Auch hier gilt grundsätzlich Vertragsfreiheit – der Mietzins wird stets für die vermietete Mietsache vereinbart; zu beachten gibt es jedoch diverse Punkte. So hat beispielsweise bei der Rohbaumiete – die grundsätzliche Hauptleistung des Vermieters, nämlich das Mietobjekt in einem zum vorausgesetzten Gebrauch tauglichen Zustand zu übergeben und zu erhalten, wird dadurch geschmälert, dass der Mieter durch den Mieterausbau diese erst in einen zum Gebrauch tauglichen Zustand versetzt – bei der Bemessung des Mietzinses ein Ausgleich berücksichtigt zu werden; die Rechtsprechung geht von einem um circa 10–25 Prozent tieferen marktüblichen Mietzins als bei voll ausgebauten vergleichbaren Mietobjekten aus. Die häufigste Form im Gesundheitssektor dürfte die Umsatz- respektive die Gewinnbeteiligung sein. Es wird vollständige Transparenz und einheitliche Rechnungsstellung vorausgesetzt. Möglich ist neben der Gewinn- auch eine Verlustaufteilung; der Fantasie sind «keine» Grenzen gesetzt, solange man sich im Rahmen der gesetzlichen Schranken bewegt.

Bereitstellung und Benützung von gemeinsamen Diensten und Personal bei Bedarf
Die Vertragsparteien können zusätzlich vereinbaren, dass der ambulanten Praxis bei Bedarf und nach Absprache Dienste und Personal zur Verfügung gestellt werden (Labor, Physiotherapie, Röntgenanlage, Klinikapotheke, Case Management, Fachärztinnen und Fachärzte, Pflegefachpersonen etc.). Die Entschädigung solcher Zusatzdienstleistungen sind vorzugsweise in einer separaten Vereinbarung festzulegen, ist doch deren Berechnung deutlich einfacher und auf die jeweiligen Einzelfälle beschränkbar.

Verantwortlichkeiten/Haftung
Die Vertragsparteien müssen genau festlegen, wer wofür welche Verantwortung trägt. Aus Sicht der Klinik ist wichtig, dass die ambulante Praxis und deren Personal für die eigenen Behandlungen vollständig verantwortlich und haftbar sind und entsprechende Versicherungen abgeschlossen werden. Aus Sicht der ambulanten Praxis wiederum ist es wichtig, dass beim Zurückgreifen etwa auf Personal der Klinik, die Verantwortlichkeiten der Handlungen eben dieses Personals ebenfalls geklärt sind; auch hier ist Versicherungsschutz für solche Tätigkeiten zwingend vorzusehen.

Auftritt/Marketing
Ist es eine komplett unabhängige ambulante Praxis? Ist es eine mit der Klinik zusammenarbeitende Praxis? Über die externe Kommunikation und den Auftritt muss zwingend eine zweifelsfreie Absprache getroffen werden.

Schlussbemerkungen
Sind die Anfangshürden einmal genommen und sind Fachgebiet sowie medizinische Fachperson gefunden, kann der Kreativität freien Lauf gelassen werden. Und ob die Zusammenarbeit am Schluss ein reiner Mietvertrag, ein Zusammenarbeitsvertragoder gar ein Infrastrukturnutzungsvertrag zwischen den Parteien ist, lässt sich erst sagen, wenn alle Details ausgearbeitet sind. In diesem Sinne gutes Gelingen und viel Erfolg bei der (Um-) Nutzung der leerstehenden Gebäudeteile.

EVENTS

Careum Führungstagung

Fachveranstaltung zu aktuellen Themen und Trends in Management, Führung und Leadership

Datum: 17. September 2025

Ort: Olten (CH)

CMS Berlin

Internationale Leitmesse für Reinigung und Hygiene

Datum: 23.-26. September 2025

Ort: Berlin (D)

Rehacare

Internationale Fachmesse für Rehabilitation, Prävention, Inklusion und Pflege

Datum: 17.-20. September 2025

Ort: Düsseldorf (D)

HR-Forum HealthCare

Austausch über aktuelle Herausforderungen und Entwicklungen im Personalmanagement im Gesundheitsbereich

Datum: 25. September 2025

Ort: Zürich (CH)

Hey!Circle

Treffen für Neues rund um Früherkennung, Planung und Prozessoptimierung und zukunftsgerichtete Business Intelligence Lösungen

Datum: 30. September 2025

Ort: Zürich (CH)

Anuga

Weltweite Ernährungsmesse für Handel und Gastronomie/Ausser-Haus-Markt

Datum: 04.-08. Oktober 2025

Ort: Köln (D)

Blezinger Healthcare

Fachkonferenz – Das Spital der Zukunft

Datum: 23.-25. Oktober 2025

Ort: St. Gallen (CH)

Kommunikations-Summit

Fachveranstaltung, die sich auf die neuesten Trends, Herausforderungen und Best Practices im Bereich Kommunikation im Gesundheitswesen

Datum: 24. Oktober 2025

Ort: Zürich (CH)

Save AG - Fachtagung

Veranstaltung, die Fachwissen und praktische Einblicke zu spezifischen Themen im Bereich Sicherheit

Datum: 30. Oktober 2025

Ort: Zürich (CH)

A + A

Weltleitmesse für sicheres und gesundes Arbeiten

Datum: 04.-07. November 2025

Ort: Düsseldorf (D)

St. Galler Demenz-Kongress

Fachveranstaltung, die sich mit dem Thema Demenz auseinandersetzt

Datum: 12. November 2025

Ort: St.Gallen (CH)

igeho

Internationale Fachmesse für Hotellerie, Gastronomie, Take-away und Care-Institutionen in der Schweiz

Datum: 15.-19. November 2025

Ort: Basel (CH)

SVG-Symposium

Branchentag für die Spital-, Heim- und Gemeinschaftsgastronomie in der Schweiz

Datum: 17. November 2025

Ort: Zürich (CH)

Swiss Nurse Leaders

Kongress im Bereich Leadership und Management in der Pflege

Datum: 21. November 2025

Ort: Bern (CH)

Bitkom Digital Health Conference

Konferenz für die Chancen und Herausforderungen der Digitalisierung im Gesundheitswesen

Datum: 25. November 2025

Ort: Berlin (D)

maintenance Schweiz

Schweizer Fachmesse für industrielle Instandhaltung und Facility Management

Datum: 26.-27. November 2025

Ort: Zürich (CH)

Heimtextil

Weltweit führende Fachmesse für Wohn- und Objekttextilien

Datum: 13.-16. Januar 2026

Ort: Frankfurt am Main (D)

Swissbau

Fachmesse der Schweizer Bau- und Immobilienwirtschaft

Datum: 20.-23. Januar 2026

Ort: Basel (CH)

Empack Schweiz

Schweizer Fachmesse für Verpackungslösungen und -technologien

Datum: 28.-29. Januar 2026

Ort: Bern (CH)

Logistics & Automation

Fachmesse für Intralogistik, Distribution, Transport und E-Logistik in der Schweiz

Datum: 28.-29. Januar 2026

Ort: Bern (CH)

Recyclingkongress

Kongress über aktuelle Entwicklungen, Innovationen und Herausforderungen im Bereich Recycling

Datum: 30. Januar 2026

Ort: Biel/online (CH)

Pro Sweets Cologne

Internationale Zuliefermesse für die Süßwaren- und Snackindustrie

Datum: 01.-04. Februar 2026

Ort: Köln (D)

CHEESEAFFAIR

Nationale Handelstage für Schweizer Käse

Datum: 02.-03. Februar 2026

Ort: Aarau (CH)

aqua pro

Schweizer Fachmesse für die Bereiche Trinkwasser, Abwasser und Gas

Datum: 04.-06. Februar 2026

Ort: Bulle (CH)

BioFach

Weltleitmesse für Bio-Lebensmittel

Datum: 10.-13. Februar 2026

Ort: Nürnberg (D)

Vivaness

Internationale Fachmesse für Naturkosmetik

Datum: 10.-13. Februar 2026

Ort: Nürnberg (D)

INTERNORGA

Leitmesse für Hotellerie, Gastronomie, Bäckereien und Konditoreien

Datum: 13.-17. März 2026

Ort: Hamburg (D)

FutureHealth Basel

Konferenz für die Zukunft des Gesundheitswesens in der Schweiz

Datum: 19. März 2026

Ort: Basel (CH)

Gastia

Ostschweizer Branchentreffpunkt der Gastronomie und Hotellerie

Datum: 22.-24. März 2026

Ort: St.Gallen (CH)

LogiMat

Internationale Fachmesse für Intralogistik

Datum: 24.-26. März 2026

Ort: Stuttgart (D)

HR Festival Europe

Messe für HR-Professionals in der Schweiz

Datum: 24.-25. März 2026

Ort: Zürich (CH)

Trendtage Gesundheit Luzern

Veranstaltung für aktuelle Trends und Perspektiven im Gesundheitswesen

Datum: 25.-26. März 2026

Ort: Luzern (CH)

Schoggifestival

Festival für nachhaltige und faire Schokoladenproduktion

Datum: 29. März 2026

Ort: Zürich (CH)

Techtextil

Internationale Leitmesse für technische Textilien und Vliesstoffe

Datum: 21.-24. April 2026

Ort: Frankfurt am Main (D)

Altenpflegemesse

Leitmesse für die Pflegewirtschaft

Datum: 21.-23. April 2026

Ort: Essen (D)

DMEA

Europas führende Messe für Digital Health

Datum: 21.-23. April 2026

Ort: Berlin (D)

Lebensmitteltag

Führende Schweizer Fachtagung für die Lebensmittelbranche

Datum: 23. April 2026

Ort: Luzern (CH)

PFLEGE PLUS

Fachmesse für den Pflegemarkt

Datum: 05.-07. Mai 2026

Ort: Stuttgart (D)

SBK Kongress

Kongress vom Berufsverband der diplomierten Pflegefachpersonen der Schweiz

Datum: 27.-28. Mai 2026

Ort: Bern (CH)

TUTTOFOOD

Internationale Fachmesse für die Lebensmittel- und Getränkeindustrie

Datum: 11.-14. Mai 2026

Ort: Mailand (I)

ArbeitsSicherheit Schweiz

Fachmesse für Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz

Datum: 20.-21. Mai 2026

Ort: Zürich (CH)

HealthEXPO

Messe für die neuesten Entwicklungen und Trends in der Gesundheitsbranche

Datum: 30. Mai 2026

Ort: Basel (CH)

Careum Pflegesymposium

Plattform für den Wissensaustausch in der Pflegewelt

Datum: 09. Juni 2026

Ort: Aarau (CH)

Vorsorge-Symposium

Fachmesse 2. Säule sowie ein Vorsorge-Symposium

Datum: 10.-11. Juni 2026

Ort: Zürich (CH)

GS1 Excellence Days

Konferenz für Innovationen und Lösungen im Bereich der Standardisierung, Identifikation und Geschäftsprozesse

Datum: 18. Juni 2026

Ort: Bern (CH)

Blezinger Healthcare

Fachkonferenz - Das Pflegeheim der Zukunft

Datum: 25.-26. Juni 2026

Ort: Hasliberg (CH)

all about automation

Fachmesse für Industrieautomation

Datum: 26.-27. August 2026

Ort: Zürich (CH)

IN.STAND

Messe für Instandhaltung und Services

Datum: 15. bis 19. September 2026

Ort: Stuttgart (D)

SWISS SVG-Trophy

Schweizermeisterschaft der Spital-, Heim-, Gemeinschafts- und Systemgastronomie

Datum: 19. September 2026

Ort: Rothenburg (CH)

Chillventa

Weltleitmesse der Kältetechnik

Datum: 13.-15. Oktober 2026

Ort: Nürnberg (D)

ZAGG

Fachmesse für die Gastronomie- und Hotelleriebranche

Datum: 18.-21. Oktober 2026

Ort: Luzern (CH)

IFAS

Internationale Fachmesse für den Schweizer Gesundheitssektor

Datum: 20.-22. Oktober 2026

Ort: Zürich (CH)

Swiss Abilities

Fachmesse zur Förderung eines selbstbestimmten Lebens, Gleichstellung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung

Datum: 12.-13. März 2027

Ort: Luzern (CH)

Anuga FoodTec

Internationale Zuliefermesse für die Lebensmittel- und Getränkeindustrie

Datum: 23.-26. März 2027

Ort: Köln (D)

Control

Internationale Fachmesse für Qualitätssicherung

Datum: 27.-30. April 2027

Ort: Stuttgart (D)

Texcare International

Weltweit führende Fachmesse für die Textilpflegebranche

Datum: 08.-11. November 2028

Ort: Frankfurt am Main (D)

JOBS

Dipl. Pflegefachperson HF/FH
Datum: 15.09. 2025 Ort: Schweiz
Fachperson Gesundheit 80-100% (Winter 2025/26)
Datum: 15.09. 2025 Ort: Schweiz
Unterassistent:in Chirurgie & Orthopädie
Datum: 15.09. 2025 Ort: Schweiz
Unterassistent:in Innere Medizin
Datum: 15.09. 2025 Ort: Schweiz

Bezugsquellenverzeichnis