Immer mehr Menschen konsumieren zu Hause ganz bewusst Bio-Lebensmittel, auch wenn sie mehr kosten. Deshalb hat Transgourmet/Prodega eine neue Eigenmarke lanciert. Gestartet wurde Anfang April mit etwa 100 Artikeln. Bis Ende des Jahres soll die Produktrange auf über 200 Artikel und langfristig auf ein Bio-Vollsortiment ausgebaut werden.
Für Transgourmet Natura gelten mindestens die Standards der gesetzlichen Bio-Verordnungen. Ein wesentlicher Unterschied zwischen den beiden Gesetzen ist die Gesamtbetrieblichkeit: Im Gegensatz zum europäischen Raum muss in der Schweiz in der Regel der gesamte Betrieb biologisch bewirtschaftet werden.
Die wichtigsten weltweit eingehaltenen Anforderungen sind:
- Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit und natürlichen Vielfalt
- Keine chemisch-synthetischen Pestizide und Dünger
- Kein Einsatz von gentechnisch veränderten Pflanzen, Tieren und Mikroorganismen
- Erhöhte Anforderungen an artgerechte Tierhaltung
EU-Bio
Bei der Erzeugung von Bio-Produkten nach den Kriterien der EU-Verordnung steht der Aspekt der ökologischen Nachhaltigkeit im Fokus sowie der Verzicht auf den Einsatz von Gentechnik. Auch die artgerechte Tierhaltung ist geregelt: Kontakt zu Artgenossen, Auslauf, frische Luft sind Vorschrift. Antibiotika oder Leistungsförderer dürfen nicht
vorbeugend oder als Wachstumsförderer eingesetzt werden.
Bio-Verordnung Schweiz
Im Gegensatz zur EU hat die Schweiz kein eigenes staatliches Bio-Label. Produkte, die nach der Bio-Verordnung hergestellt werden, tragen die Bezeichnung «biologisch» oder «ökologisch» im Produktnamen.
Bio-Suisse-Knospe
Inländische Produkte, die nach Bio Suisse Richtlinien produziert werden, tragen die Knospe mit dem Schweizer Kreuz. Das Label stellt für Wasser, Boden, Biodiversität und Klima, aber auch für das Tierwohl und Soziales, hohe bis sehr hohe Anforderungen. Folgende Kriterien gehen weiter als die staatliche Bio-Verordnung Schweiz:
Landwirtschaft
- Gezielte Förderung der Biodiversität: min destens 7 % ökologische Ausgleichsflächen und mindestens 12 gezielte Fördermassnahmen wie Pflege von Hecken, Waldrändern, Trockensteinmauern, Haltung von Bienen usw.
- Strengere und detailliertere Bestimmungen zu Düngung, Fruchtfolge, Pflanzenschutzmitteln sowie dem Einsatz von Kupfer
- Einschränkungen beim Heizen von Gewächshäusern im Winter
- Besonders artgerechte Nutztierhaltung im Auslaufstall mit Weidegang, 90 % Bio-Futter, wobei Wiederkäuer mindestens 90 % Rauh- und nur 10 % Kraftfutter erhalten.
- Futter für Wiederkäuer wie Kühe und Schafe kommt ab 2022 aus der Schweiz, mit Ausnahme von Mühlenebenprodukten.
Verarbeitung
- Schonende Verarbeitung der Lebensmittel
- Verzicht auf unnötige Zusatzstoffe wie Aroma- und Farbstoffe
Generell
- Mindestens 90 % der Rohstoffe stammen aus der Schweiz
Bio-Knospe
Bei Produkten mit der Knospe ohne Schweizer Fahne stammen mehr als 10 % aus importierten Rohstoffen. Die Betriebe im Ausland unterliegen den gleichen Richtlinien und Kontrollen wie Bio-Suisse-Knospe-Produkte. Knospe-Betriebe werden immer gesamtheitlich biologisch bewirtschaftet. Nur so kann der Kreislaufgedanke konsequent umgesetzt werden.
Zusätzlich gilt für ausländische Produzenten:
- Einhaltung sozialer Anforderungen, Char ta für faire Handelsbeziehungen
- Vorschriften zur nachhaltigen Wassernutzung im Ausland
- Keine Rodung von Urwald
- Kein Flugtransport
Für die Natur. Für die Umwelt. Für unsere Zukunft.
Bio-Produzenten verzichten auf Mengenmaximierung. Aus Rücksicht vor Tier und Natur nehmen sie Mindererträge von 20 bis 30 Prozent gegenüber dem konventionellen Anbau in Kauf. Die artgerechte Tierhaltung benötigt mehr Platz und Bio-Futter ist kostspielig. Mit dem Verzicht auf chemisch-synthetische Pestizide erhöht sich das Ertragsrisiko. Doch Bio-
Produkte sind für Heime und Spitäler ein bezahlbarer Mehrwert und eine Investition in unsere Zukunft.
Transgourmet/Prodega
Transgourmet Schweiz AG
Lochackerweg 5
3302 Moosseedorf
www.transgourmet.ch/natura