Countdown für das EPD

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Vieles ist auf Kurs, aber die Einführung des elektronischen Patientendossiers (EPD) per April 2020 bleibt eine grosse Herausforderung – nicht nur aus technischer Sicht, sondern auch auf organisatorischer und nicht zuletzt auf kultureller Ebene.

Die Uhr tickt. Spätestens Mitte April 2020 müssen Akutspitäler, psychiatrische Kliniken und Rehabilitationskliniken mit dem elektronischen Patientendossier (EPD) arbeiten können. So will es das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG). Pflegeheime und Geburtshäuser haben noch zwei Jahre mehr Zeit. Im ambulanten Bereich gibt es keine vorgeschriebenen Fristen. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass Arztpraxen, Apotheken oder Spitex-Dienste sich schrittweise anschliessen werden. Für die Bevölkerung ist die Teilnahme am EPD ebenfalls freiwillig.

Vision April 2020

Wenn also gegen Ende April 2020 ein Patient mit einem neu eröffneten EPD in ein Spital eintritt, so kann er davon ausgehen, dass Spitalärzte und Pflegende mit einem persönlichen Zugriffsrecht die EPD-Daten einsehen und beim Spitalaustritt jene Informationen im EPD zur Verfügung stellen, die auf dem weiteren Behandlungspfad beim Hausarzt, in der Apotheke oder für Spitex-Dienste relevant sein können. Dazu gehören unter anderem die laufende Medikation, aktuelle Diagnosen oder die aktuelle Problemlage. Diese Informationen können zum Beispiel in einem Austrittsbericht zusammengefasst sein, der als PDF-Dokument im EPD abgelegt wird.

Zehn EPD-Anbieter im Aufbau

In allen Regionen laufen intensive Arbeiten zur Einführung des EPD. Die zukünftigen Anbieter des EPD – die sogenannten «Gemeinschaften» und «Stammgemeinschaften» – sind Zusammenschlüsse von Gesundheitsfachpersonen und ihren Einrichtungen, beispielsweise Spitäler, Arztpraxen, Spitex-Dienste, Pflegeheime oder Apotheken. Sie müssen die zahlreichen rechtlichen Vorgaben erfüllen, unter anderem zu Datensicher-heit und Datenschutz, um als offizielle EPD-Anbieter zertifiziert zu werden. Immer klarer zeichnet sich auf der Schweizer Landkarte ab, wie viele EPD-Gemeinschaften und Stammgemeinschaften sich wo positionieren. Insgesamt sind es noch zehn Organisationen, die nach eigenen Angaben daran arbeiten, per April 2020 ein EPD nach Bundes-gesetz anzubieten: Drei Stammgemein-schaften beschränken sich auf je einen Kanton (Aargau, Neuenburg und Tessin). Vier Stammgemeinschaften sind überregional organisiert und erstrecken sich über ein Gebiet von zwei bis dreizehn Kantonen (cara, eHealth Südost, Stamm-gemeinschaften Schweiz AG, XAD). Die Stammgemeinschaft abilis ist national orientiert, ebenso wie die beiden absehbaren Gemeinschaften AD Swiss und Georgis (siehe Karte).

Aufwand wird unterschätzt

Momentan zeigen sich die meisten (Stamm-)Gemeinschaften zuversichtlich, dass sie den Einführungstermin April 2020 einhalten können. Doch die Einführung des EPD bleibt ein komplexes Zusammenspiel von rechtlichen, organisatorischen und technischen Elementen, die nicht zentral geplant und gesteuert werden können. Es bestehen noch einige Herausforderungen: Unklarheiten bleiben bei der Marktsituation von Identifikationsmitteln für die Bevölkerung, da noch offen ist, welche Angebote bis wann zertifiziert sein werden. Zudem zeichnet sich für die Zertifizierungsstellen die Herausforderung ab, dass fast alle (Stamm-) Gemeinschaften gleichzeitig für Ende 2019/Anfang 2020 ihre Zertifizierung planen. Hinzu kommt, dass viele Spitäler sehr spät mit den Vorarbeiten begonnen haben. Das zeigt eine Evaluation vom Frühling 2019. Demgemäss bezweifeln einige der befragten Kantone, dass alle stationären Einrichtungen rechtzeitig bereit sein werden. Vorbehalte gibt es aus zwei Gründen: Erstens wird vermutet, dass Spitäler sich der Komplexität (noch) nicht bewusst sind und sich daher ungenügend vorbereiten. Zweitens wurde die Frage aufgeworfen, ob die technische An-bindung der Spitäler an die technischen Plattformen der Gemeinschaften in der verbliebenden Zeit möglich sein wird.

Zwei Optionen für die Anbindung

Manche Institutionen erachten die Anbindung ans EPD als Pflichtübung und planen vorderhand nicht, das EPD tief in ihr Klinikinformationssystem einzubinden. Somit werden Gesundheitsfachpersonen nicht direkt auf dem internen System Dokumente aus dem EPD holen oder ins EPD einstellen können. Sie werden den aufwendigen Umweg über die Anmeldung auf einer Webseite gehen müssen. Dies ist nicht förderlich für die Akzeptanz des EPD in den Spitälern. Nachhaltig und effizient ist die Integration in die hauseigenen Informationssysteme, mit möglichst hoher Automatisierung und vorrangiger Bedienung durch Hilfspersonen. Die Nachteile der Webseiten-Lösung – zum Beispiel Arbeiten in zwei Systemen, kein automatisches Festlegen von EPD-relevanten Dokumenten, manuelles Hoch- und Runterladen der EPD-Dokumente – amortisieren den Aufwand einer Integration rasch. Eine Webportal-Lösung ist deshalb eher als Start-Option zu sehen, mit der tiefen Integration als mittelfristigem Ziel.

Nicht der Technik überlassen

Doch die technische Anbindung ans EPD ist nur eine von zahlreichen Vorbereitungs-Aufgaben für die Kliniken, Spitäler und Heime. Sie sind gut beraten, die EPD-Integration nicht der Informatik-Abteilung zu überlassen, sondern als Kulturprojekt der Organisation zu verstehen, das von der Spital- oder Heimleitung geführt werden muss. Der erste Schritt näher zum Thema EPD besteht darin, sich eine Übersicht der EPD-Rahmenbedingungen und -Anforderungen zu verschaffen. Dazu gehört ein Kontakt mit der eigenen (Stamm-) Gemeinschaft und eine Abmachung mit ihr, über welchen Prozess welche Integrationstiefe ins EPD-System für die eigene Gesundheitseinrichtung erreicht werden soll. Damit wird das Zielbild definiert. Es kann sein, dass für diese Phase eine spezialisierte externe Beratung nützlich ist, sei dies aus fachlichen oder Ressourcengründen. Festzulegen ist, wie ein EPD intern verwendet werden soll, welche Prozessanpassungen dies intern mit sich bringt, welche Prozesse automatisiert werden können oder manuell bewältigt werden müssen. Dazu gehört auch die Frage, ob den Patienten in der eigenen Gesundheitseinrichtung die Möglichkeit gegeben wird, ein EPD zu eröffnen. Ärzte, Pflegende oder Hilfspersonen, die mit dem EPD arbeiten, müssen ein zertifiziertes Identifikationsmittel bekommen, mit dem sie sich sicher anmelden können. Auch sollten sich die Institutionen überlegen, ob die Patienten für den Zugriff des Spitals oder Heims auf ihr Dossier nur Einzelpersonen berechtigen können oder ob intern Gruppen von Gesundheitsfachpersonen gebildet werden sollen. Bei Gruppen muss zuerst definiert werden, welche Zusammensetzung im Klinik-Alltag sinnvoll ist. Alle diese Aufgaben zu bewältigen, erfordert Zeit und Ressourcen.

Patienten ernst nehmen

Die Einführung des EPD könnte im Gesundheitswesen den Digitalisierungsschub bewirken, den es für eine zeitgemässe koordinierte Versorgung braucht. Die digitale Vernetzung hat das Potenzial, die Zusammenarbeit und Rollen der Gesundheitsfachpersonen und ihrer Patientinnen und Patienten nachhaltig zu verändern. Für die Bevölkerung bringt das EPD grosse Vorteile. Erstmals wird es möglich, alle wichtigen Informationen zur eigenen Gesundheit an einem Ort zu sammeln, immer dabei zu haben und bei Bedarf den Behandelnden einen Zugriff darauf zu ge-ben. Für den Erfolg des EPD ist es daher zentral, dass es gelingt, die Bevölkerung dafür zu gewinnen, ihr EPD aktiv einzu-fordern. Dies wird einfacher, wenn mög-lichst rasch möglichst alle Berufsgruppen mit an Bord sind. Ob vorgeschrieben oder freiwillig – Gesundheitsfachpersonen, die ihre Patienten ernst nehmen, schliessen sich dem EPD an.

Adrian Schmid ist Leiter von  eHealth Suisse, der Kompetenz-  und Koordinationsstelle  von Bund und Kantonen.

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Bezugsquellenverzeichnis