Der Bundesrat will das elektronische Patientendossier weiterentwickeln. Er hat Ende Juni verschiedene Massnahmen in die Vernehmlassung geschickt. Aus der Sicht der GDK bietet diese umfassende Revision des 2017 in Kraft getretenen Bundesgesetzes die Gelegenheit, die Schwächen des dezentralen EPD-Modells zu beheben. «Das EPD ist noch immer wenig bekannt und wenig verbreitet. Nun muss der Bund eine Führungsrolle übernehmen», sagt GDK-Präsident Lukas Engelberger. Die GDK kann sich ein System mit einem einheitlichen nationalen Betriebstool und kantonalen beziehungsweise regionalen Vollzugsstellen vorstellen (Stellungnahme).
Falls am dezentralen Modell festgehalten werden soll, müssen aus Sicht der GDK die Aufgaben und Kompetenzen der verschiedenen Akteure klarer definiert werden. Gemäss dem Vorschlag des Bundesrates soll der Bund für die Weiterentwicklung des EPD aufkommen, während die Kantone die Finanzierung von mindestens einem EPD-Anbieter auf ihrem Gebiet sicherstellen sollen. Das ist keine klare Aufgabenteilung. Unter anderem bleibt unklar, wer die Entscheide bezüglich Weiterentwicklung fällt. Dass es solche Weiterentwicklungen braucht, ist für die GDK hingegen klar.
So unterstützt die GDK den Vorschlag des Bundesrates, dass für alle Menschen in der Schweiz automatisch und kostenlos ein EPD eröffnet werden soll, wobei Widerspruch möglich ist. Dieses Modell hat sich im Ausland bewährt. Es sind aber noch Umsetzungsfragen zu klären. Dass in Zukunft der Einsatz des EPD auch für alle ambulanten Leistungserbringer wie beispielsweise Ärzt/-innen und Physiotherapeut/-innen Pflicht sein soll, wird von der GDK ebenfalls begrüsst.
Das elektronische Patientendossier erleichtert die Zusammenarbeit zwischen den Gesundheitsfachpersonen. Es erhöht die Behandlungssicherheit und es stellt sicher, dass die wichtigen Informationen rasch verfügbar sind, auch im Notfall. Das EPD muss deshalb rasch verbreitet werden. Hier sind auch die Kantone gefordert – indem sie etwa die Spitäler, Pflegeheime und Geburtshäuser daran erinnern, dass für sie bereits eine Pflicht zum Anschluss an das elektronische Patientendossier gilt.