Sowohl der regulierte Wettbewerb als auch die staatliche Planwirtschaft sind im Krankenversicherungsgesetz (KVG) verankert, obwohl sich diese beiden Konzepte widersprechen. Weil im KVG die meisten Akteure mehr Rechte als Pflichten haben, entscheiden immer öfter Gerichte. Ich skizziere hier, warum das so ist und wie wir es besser machen könnten.
WZW statt Planwirtschaft
Laut KVG dürfen die Kassen nur wirksame, zweckmässige und wirtschaftliche (WZW) Medizin zulasten der Grundversicherung vergüten, keine qualitativ schlechte und auch keine überflüssige, egal wie viele medizinische Leistungserbringer die Kantone zulassen. Würden die Krankenkassen also konsequent nur WZW-konforme medizinische Leistungen zulasten der Grundversicherung vergüten, würde es keine Rolle spielen, wie viele Ärztinnen, Apotheker, Spitäler, Therapeutinnen etc. es gäbe. Wie beurteilt wird, was im Einzelfall wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich gemäss KVG ist, sollten die Krankenversicherer und medizinischen Leistungserbringer in den Tarifverträgen regeln.
Vertragsfreiheit, Effizienz und Qualität in den AVM
In den alternativen Versicherungsmodellen (AVM) – mittlerweile haben fast 80 Prozent der Grundversicherten ein AVM – dürfen die Krankenkassen zusammen mit den Ärztenetzwerken auch vertraglich frei vereinbaren, bei welchen medizinischen Leistungserbringern (Arztpraxen, Apotheken, Spitäler etc.) die AVM-Versicherten welche WZW-konformen medizinischen Leistungen bekommen. Zusammen mit einer praktikablen WZW-Anwendung. Kriterien für die Zusammenarbeit mit Spitälern und anderen medizinischen Leistungserbringern sind Effizienz und Qualität. Wünschenswert wäre auch, wenn AVM-Versicherten durch Qualitätstransparenz gezeigt würde, dass sie Zugang zu den besten medizinischen Leistungserbringern haben, während die Wahlfreiheit der Versicherten mit der Standardgrundversicherung faktisch ein Blindflug ist.
Die Kantone sollen die Patientensicherheit sicherstellen
Würde wie oben dargelegt der Grundsatz WZW KVG-konform angewendet, würde es keine Rolle spielen, wie viele medizinische Leistungserbringer die Kantone aus welchen Gründen auch immer zulassen. Ein einziges Zulassungskriterium, nämlich minimale Qualitätsstandards zur Sicherstellung der Patientensicherheit, würde reichen, denn die Patientinnen und Patienten müssen sich darauf verlassen, dass kein medizinischer Leistungserbringer auf dem Markt ist, der ihre Sicherheit gefährdet, egal ob eine Versicherung oder sie selber bezahlen.
Als Ersatz für die bürokratische und teure Planwirtschaft würden klare Grundsätze reichen, um dort die medizinische Versorgung mit Direktzahlungen sicherzustellen, wo sie aus wirtschaftlichen Gründen gefährdet ist. Ob und wie die zugelassenen medizinischen Leistungserbringer wirtschaftlich überleben, wäre kein Zulassungskriterium.
Planwirtschaft und Gerichte
Anstatt sich auf ihre gesundheitspolizeiliche Kernaufgabe «Patientensicherheit» zu konzentrieren, betreiben die Kantone teure Planwirtschaft im stationären und mit der Ärztezulassung auch im ambulanten Bereich. Wenn die Kantone mit der Zulassung aus wirtschaftlichen Erwägungen oder Prestigegründen zu grosszügig sind, wehren sich die Krankenversicherer rechtlich dagegen, um eine Überversorgung und zu hohe Krankenkassenprämien zu vermeiden, obwohl WZW der bessere Hebel wäre, um Überversorgung zu verhindern, ohne den regulierten Wettbewerb auszuhebeln.
Und das bremst die Kosten ohne Kostenbremse
Die Mitte verlangt mit ihrer Kostenbremse-Initiative, dass die Kosten und Krankenkassenprämien an die Löhne und an das Bruttoinlandprodukt gekoppelt werden, und verspricht der Bevölkerung, dass so gespart werden kann, ohne dass das Leistungsangebot eingeschränkt wird. Damit verspricht sie der Bevölkerung den Fünfer und das Weggli und wehrt sich auch nicht gegen ein medizinisches Überangebot. Wirksamer als eine rigide Kostenbremse in der Verfassung wäre die konsequente Anwendung von WZW und die Nutzung des unternehmerischen Spielraums der Krankenkassen und Ärztenetzwerke als AVM-Vertragspartner.
Felix Schneuwly, Gesundheitsexperte beim Internet-Vergleichsdienst comparis.ch