Der Entscheid zur Schliessung der stationären Geburtshilfe sei dem Stiftungsrat nicht leichtgefallen, so das Spital in einer Medienmitteilung. Die strategischen Gründe für die Anpassung des medizinischen Angebots werden in den verschiedenen Antworten an die Petitionäre und die Absender des offenen Briefes nochmals erläutert.
Weniger als 4 von 10 Gebärenden aus dem Freiamt wählen Muri als Geburtsspital
Ein wesentlicher Faktor für den Entscheid war die rückläufige Nutzung unseres Geburtshilfeangebots. Trotz hoher Qualität und Kompetenz der Mitarbeitenden und trotz unserer fortlaufenden Bemühungen, das Angebot für Gebärende attraktiv zu gestalten, ist die Zahl der Geburten in den letzten Jahren insgesamt stetig gesunken. Eine Trendwende sei nicht in Sicht, schreibt das Spital. So kamen – trotz der Schliessungen der Geburtenabteilungen in Affoltern und Menziken – nicht einmal 40 Prozent der Babys aus den Bezirken Muri und Bremgarten im Spital Muri zu Welt. Gebärende und Familien aus der Region wählen also schon heute vermehrt andere Geburtseinrichtungen.
Auch nach der Schliessung unserer Geburtshilfe gilt: Aus dem ganzen Freiamt kann man innert 30 Minuten einen Gebärsaal erreichen. Es gibt keinerlei Vorgaben, dass diese Zeit kürzer sein muss. Bereits heute werden Zwillings- und andere Risikogeburten vom Spital Muri an spezialisierte Spitäler weitergeleitet. Da das Spital Muri keine Neonatologie hat, können auch Frühgeborene nicht in Muri betreut werden. Die geringe Zahl von 500 Geburten pro Jahr reicht nicht aus, um eine Geburtseinrichtung für qualifiziertes Fachpersonal attraktiv zu gestalten, dauerhaft eine hohe medizinische Qualität zu gewährleisten und wirtschaftlich zu betreiben.
Weiterhin für die Frauen da
Der Fachbereich Gynäkologie mit seinem zertifizierten Brustzentrum ist von der Schliessung der stationären Geburtshilfe nicht tangiert. Das Spital Muri bleibt ein verlässlicher und kompetenter Partner für moderne Frauenheilkunde und betreut Frauen von der Pubertät bis ins hohe Alter. Stationäre und ambulante gynäkologische Gesundheitsleistungen und Sprechstunden, dazu gehören auch Vorsorgeuntersuchungen bei Schwangerschaften, werden weiterhin in der gewohnten hohen Qualität im Spital Muri angeboten.
Ausbau und Anpassung des medizinischen Angebot
Die gezielte Anpassung des medizinischen Angebots an die demografische Entwicklung würde es erlauben, verstärkt auf Bereiche mit wachsender Nachfrage wie die Orthopädie und die Akutgeriatrie einzugehen.
Gerade in der Geburtshilfe zeigt sich die strukturelle Unterfinanzierung im Tarifsystem besonders deutlich. Obwohl die Leistungen mit hoher Qualität und grossem personellem Einsatz erbracht werden, decken die aktuellen Fallpauschalen die tatsächlichen Kosten bei weitem nicht.
Als Stiftung sei man dem Zweck und Erhalt des Spitals Muri verpflichtet. Gleichzeitig trage man als privatwirtschaftlich geführtes Spital eine besondere Verantwortung für eine ausgeglichene Gesamtbilanz. Da ein grosser Teil des Eigenkapitals des Spitals Muri in der Infrastruktur gebunden ist, verfügt das Spital Muri über keine überschüssigen flüssigen Mittel, um eine defizitäre Geburtenabteilung über weitere Jahre subventionieren zu können.
Als privatrechtlich geführtes Regionalspital habe man zudem keine Staatsgarantie, die den Banken als Sicherheit bei Defiziten dient. Das Spital Muri ist für seine Geschäftstätigkeit stets auf eine Fremdfinanzierung angewiesen. Deshalb müsse das Spital auch in Zukunft kreditwürdig bleiben. Wie die meisten Spitäler steht jedoch auch das Spital Muri finanziell unter Druck. Die Gründe sind bekannt: Die ambulanten und stationären Tarife sind unzureichend und die betriebswirtschaftlich notwendige Gewinnmarge (EBITDA-Marge) von mindestens 10 Prozent wird seit Jahren nicht erreicht. Damit fehlt es an den finanziellen Mitteln, um nachhaltig in Infrastruktur und Fachpersonal zu investieren. Beides ist jedoch zentral, um die medizinische Versorgung im Freiamt – und damit unseren Stiftungszweck – langfristig sicherzustellen.
Entscheid ist definitiv
Die Verantwortung für die tariflichen und regulatorischen Rahmenbedingungen liege nicht beim Stiftungsrat oder der Spitalleitung, sondern bei der Politik. Die Sicherstellung der medizinischen Grundversorgung ist Aufgabe der öffentlichen Hand. Der Entscheid zur Schliessung der stationären Geburtshilfe sei definitiv.