Der COVID-19-bedingte finanzielle Schaden für die Spitäler und Kliniken beläuft sich bis 30. Juni 2020 auf rund 1,4 bis 1,8 Milliarden Franken. Hochgerechnet bis Ende Jahr kann sich der Schaden um rund weitere 0,3 bis 0,8 Milliarden Franken bis auf ein Total von 2.6 Milliarden Franken erhöhen. Der Schaden ist auf die Vorhalteleistungen der Spitäler zurückzuführen, welche sich im Sinne von Opportunitätskosten mittels Ertragsausfällen quantifizieren lassen. Rund 67 bis 75 Prozent des Gesamtschadens entfallen auf die Ertragsausfälle aufgrund des Behandlungs- und Operationsverbots, welches vom 17. März 2020 bis 26. April 2020 galt.
Kein Nachholeffekt erkennbar
Der erwartete Aufholeffekt nach der Lockdown-Phase ab 27. April 2020 ist bis Ende Juni 2020 laut des Spitalverbandes H+ nicht erkennbar. Somit konnte der entstandene Schaden bis anhin nicht verringert werden. Für den finanziellen Schaden in der Höhe von bis 2,6 Milliarden Franken muss laut H+ eine Kompensation gefunden werden. «Es braucht eine sofortige, adäquate und spitalbezogene Finanzierungsregelung, welche die jeweiligen Beteiligungen von Bund, Kantonen und Versicherern festlegt», erklärt H+ Direktorin Anne-Geneviève Bütikofer. H+ fordert deshalb alle Akteure auf, am Treffen am kommenden Montag, 31. August 2020, tragfähige und adäquate Lösungen zu erarbeiten.
Weiter hat sich H+ im Rahmen der Vernehmlassung zum COVID-19-Gesetz dafür ausgesprochen, dass eine angemessene Entschädigung von Einschränkungen und Verboten von medizinischen Tätigkeiten gesetzlich geregelt werden soll. Im Hinblick auf eine zweite COVID-19-Welle erachtet es H+ zudem als sinnvoll, den konkreten Zeitpunkt eines strikten Behandlungsverbots den Kantonsregierungen zu überlassen und die Spitäler und Kliniken dazu zu verpflichten, dass sie innerhalb kurzer Zeit auf Pandemie-Modus umstellen können
Berset will Zahlen prüfen
Der Bundesrat hat sich im Treffen am Montag bereit erklärt, über die Zusatzkosten zu diskutieren. Er fordert die Tarifpartner auf, präzisere Daten vorzulegen. Weiter fordert er die Organisationen auf, ihre Unterschiede bei den erhobenen Daten zu den Ertragsausfällen zu klären und, wenn möglich, zu bereinigen. In einem Folgetreffen sollen die Ergebnisse präsentiert und diskutiert werden.