EFAS - die Kantone stellen sich quer

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Die EFAS hat den Nationalrat passiert und geht jetzt in den Ständerat. Allerdings fordern die Kantone Nachbesserungen. Insbesondere die Ausdehnung des Finanzierungsmodells auf die Pflege und ein erweitertes Mitspracherecht für die Regulierung des ambulanten Bereichs. Krankenkassenexperte Felix Schneuwly entlarvt die Argumente der Kantone.

Den aus unserer Sicht besten Text zur Rolle der Kantone im Gesetzgebungsverfahren stammt von dem Krankenkassenexperten Felix Schneuwly, veröffentlicht bereits am 2 Juli 2019 bei Medinside. Aus aktuellem Anlass zitieren wir die wichtigsten Punkte aus seinem Beitag.

Felix Schneuwly: 

«Die Kantone sind gegen die einheitliche Finanzierung ambulanter und stationärer Medizin (EFAS), weil sie so von der Verlagerung von stationär zu ambulant finanziell nicht mehr profitieren würden. Die staatliche Planwirtschaft vom stationären Bereich auch noch auf den ambulanten Sektor auszuweiten, wie es die Kantone als Gegenleistung für EFAS wollen, wäre der Tod des regulierten Wettbewerbs gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG). Dass die Kassenverbände Hand zur staatlichen Planwirtschaft bieten, ist grotesk und nicht im Interesse der Versicherten. Es wird Zeit, dass wir Bürger uns wehren, denn nicht die Kantone und nicht die Kassen bezahlen, sondern wir! Und zwar alles! Via Steuern, via Krankenkassenprämien und direkt aus dem eigenen Portemonnaie!

Die Forderungen der Kantone kritisch hinterfragen

Im Newsletter der Konferenz der Kantonsregierungen fasst der St. Galler Regierungsrat und als Nachfolger von Karin Keller-Sutter neu gewählte CVP-Ständerat Benedikt Würth die bekannten Bedingungen der Kantonsregierungen an EFAS zusammen. Benedikt Würth behauptet, als Einzelmassnahme leiste EFAS keinen massgeblichen Beitrag zur Eindämmung der Systemkosten. Mit einer Umleitung von Finanzströmen allein liessen sich noch keine Kosten einsparen. Da irrt er sich, wie folgendes Beispiel zeigt: Ein Ärztenetz, das z.B. Diabetiker ambulant mit etwas höheren Kosten besser versorgt und damit Spitalaufenthalte verhindert, verbessert die Lebensqualität der Diabetiker und hilft dem Kanton zu sparen, aber nicht der Kasse, weil der Kanton nur die stationären Leistungen mit 55 Prozent mitfinanziert. Dass EFAS die Anreize für die integrierte Versorgung richtig setzen würde, müsste auch den Kantonen einleuchten. Selbstverständlich gehören korrekte Tarife für ambulante und stationäre Leistungen dazu. Die Kantone genehmigen ja diese Tarife.

Benedikt Würth ignoriert, dass die Krankenkassen durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) streng beaufsichtigt werden. Anstatt noch mehr staatliche Planwirtschaft zu fordern, sollten die Kantone EFAS unterstützen und die Auslagerung der Kassenaufsicht vom BAG in eine unabhängige von Bund und Kantonen getragene Organisation fordern. Mit der Stiftung «Gemeinsame Einrichtung KVG» gibt es schon eine Organisation, die unter anderem den Risikoausgleich durchführt. Sie hat das Know-how, um auch die Aufsicht über die Kassen zu übernehmen. Mit einer angemessenen Vertretung im Stiftungsrat wäre der «fiskalischen Äquivalenz» Genüge getan, auch was die Prämienverbilligungen betrifft.

Schauen wir uns nun die einzelnen Forderungen der Kantone an und ordnen diese ein:

  1. Steuerung des ambulanten Sektors: Wenn die Kantone den stark mitwachsenden ambulanten Sektor mitfinanzieren, müssen sie gemäss dem Prinzip der fiskalischen Äquivalenz bei einem Überangebot auch intervenieren können.» Warum nur bei einem «Überangebot»? Ja, die fiskalische Äquivalenz bedeutet: «Wer zahlt, befiehlt». Und bezahlen tun weder die Kantone noch die Kassen, sondern wir Bürger. Als Bürger finde ich nicht, dass die Kantonsregierungen in Sachen EFAS meine Interessen vertreten. Im stationären Bereich steuern die Kantone bereits und wir Bürger wissen, dass die kantonalen Spitalplanungen eher die Strukturerhaltung als den Wettbewerb der Spitäler um Effizienz und Qualität fördern. Fairerweise muss ich eingestehen, dass das auch nicht einfach ist, weil wir Bürger einerseits über steigende Krankenkassenprämien jammern, andererseits auch gegen Spitalschliessungen sind. Dass alles besser wird, wenn die Kantone auch noch die ambulante Medizin planen, ist zu bezweifeln, dass mit staatlicher Vollplanung alles noch teurer wird, ist zu befürchten.
     
  2. Einbezug der Pflegeleistungen: Nur wenn neben den stationären und ambulanten Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) auch die Pflegeleistungen (Pflegeheime und Spitex) einbezogen werden, kann eine Stabilisierung der steuer- und prämienfinanzierten Finanzierungsanteile an den OKP-Leistungen erreicht werden.» Das kann man in einem zweiten Schritt machen, wenn man im ersten die Akutmedizin einheitlich finanziert und entsprechende Erfahrungen gesammelt hat. Dann muss man aber die medizinischen von den Betreuungsleistungen trennen, denn gemäss KVG sind medizinische Leistungen versichert. Besser wäre es, für die Kosten der Langzeitpflege eine Pflegeversicherung zu schaffen oder die Langzeitpflege in die 2. Säule zu integrieren
     
  3. Kostenneutraler Übergang für jeden Kanton: Der Übergang zur einheitlichen Finanzierung muss sowohl für die Gesamtheit der Kantone als auch für jeden Kanton einzeln kostenneutral sein.» Das ist selbstverständlich und ist bei der 2012 in Kraft gesetzten neuen Spitalfinanzierung auch so gemacht worden.
     
  4. Gesetzlich vorgeschriebene nationale Tariforganisationen: Die Bildung einer adäquaten tripartiten Tariforganisation (Leistungserbringer, Krankenversicherer, Kantone) für ambulante Tarife und auch Pflegeleistungen soll gesetzlich vorgeschrieben werden. Nicht nur die Anzahl Leistungserbringer und Behandlungen, sondern auch die Tarifstrukturen (und die Preise) beeinflussen das Leistungsvolumen im ambulanten Bereich massgeblich.» Das wäre dann ein weiteres Element staatlicher Planwirtschaft und nicht im Interesse von uns Bürgern, denn das KVG schreibt seit 1996 vor, dass die Kassen nur wirksame, zweckmässige und wirtschaftliche Medizin vergüten dürfen. Ebenso sieht das KVG Wettbewerb unter den Kassen vor. Je mehr reguliert und vereinheitlicht wird, desto kleiner wird der wettbewerbliche Spielraum für die Kassen und desto teurer die medizinische Versorgung.
     
  5. Bestimmungen zur Transparenz über die Rechnungskontrolle: In der Vorlage fehlt eine präzise festgeschriebene Kontrollmöglichkeit für die Kantone in Bezug auf die korrekte Abrechnung von ambulanten Leistungen für die Kantonsbevölkerung.» Die Rechnungskontrolle ist das Kerngeschäft der Krankenkassen. Und die Kassen werden vom BAG streng beaufsichtigt. Darauf sollten sich auch die Kantone verlassen. Damit die «Kantonsbevölkerung» stationäre und ambulante Rechnungen überhaupt kontrollieren kann, müssen diese Rechnungen bzw. die dahintersteckenden Tarifsysteme überhaupt verständlich sein. Und noch besser wäre es, wenn jeder Patient nach jedem Leistungsbezug beim Arzt, beim Apotheker, im Spital etc. einen Arbeitsrapport zu Handen seiner Krankenkasse unterschreiben müsste. So könnten die Kassen nicht nur kontrollieren, ob die Leistungen auf der Rechnung gemäss KVG Pflichtleistungen sind, sondern auch, ob die Leistungen auf der Rechnung überhaupt erbracht worden sind.»

Felix Schneuwly ist Krankenversicherungsexperte beim Internetvergleichsdienst comparis.ch. Von 2008 bis 2011 war er Leiter Politik und Kommunikation beim Krankenkassenverband santésuisse, vorher Zentralsekretär des Schweiz. Blinden- und Sehbehindertenverbandes SBV sowie Generalsekretär der Föderation der Schweiz. Psychologinnen und Psychologen FSP. 

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Bezugsquellenverzeichnis