Trotz Nachlassstundung konnte der Spitalbetrieb der GZO AG Spital Wetzikon im Jahr 2024 unverändert fortgeführt werden, der Betrieb war stabil. In der Nachlassstundung vom 1. Mai bis zum 31. Dezember 2024 konnte aus dem operativen Spitalbetrieb insgesamt ein positiver Cashflow erarbeitet werden. Dies verdeutlicht, dass das Spital Wetzikon über einen gut funktionierenden Spitalbetrieb verfügt. «Dies haben wir dem grossen Engagement unserer Mitarbeitenden und der Treue unserer zuweisenden Ärzteschaft in der Region zu verdanken! Wir nehmen das nicht für selbstverständlich», sagt Spitaldirektor Hansjörg Herren.
Obwohl die Nachlassstundung bei Patienten, Mitarbeitenden, Zuweisern und Lieferanten für gewisse Unsicherheiten gesorgt hat, ist der Umsatz nur geringfügig zurückgegangen. Die konsolidierte Jahresrechnung 2024 zeigt einen Betriebsertrag von 152,5 Millionen Franken, was Mindereinnahmen von 1.6 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht.
Im Rahmen des Sanierungsprogramms kam es zu Einsparungen bei den Personal- und Sachkosten. Das betriebliche Ergebnis wird jedoch belastet durch Rückstellungen für Personalkosten aus dem Jahr 2023 und durch Restrukturierungskosten. Ohne diese Einflussfaktoren wäre das EBITDA bei 5,6 Millionen Franken, die EBITDA-Marge bei 3.7 Prozent
Aufgrund der vorläufigen Einstellung des Neubauprojekts sowie der Überprüfung des Geschäftsplans der GZO AG im Rahmen der Sanierungsarbeiten, war eine Wertberichtigung nötig. Diese Wertberichtigung erfolgte auf Basis eines sogenannten Impairment-Tests und anerkannten betriebswirtschaftlichen Grundsätzen. Der Werthaltigkeitstest resultierte in einer Wertberichtigung (Impairment) von 110 Millionen Franken. Unter Berücksichtigung aller Positionen zeigt sich ein Unternehmensverlust von -123.3 Millionen Franken.
Geglückter Start ins neue Jahr
Das Betriebsergebnis der ersten Monate im neuen Jahr ist erfreulich. Vor Abzug der Restrukturierungskosten konnte ein EBITDA von 1, 2 Mio. erzielt werden, was der im Businessplan geforderten EBITDA-Marge von 4,7 Prozent entspricht.
Die Nachlassstundung gibt der Gesellschaft die Zeit und die Möglichkeit, sich zu sanieren und neu aufzustellen. Ein wesentlicher Bestandteil des Sanierungskonzepts ist die Kapitalerhöhung von 50 Millionen Franken durch die Aktionärsgemeinden. Die Vorlage kommt voraussichtlich im Juni respektive im November in den 12 Aktionärsgemeinden zur Abstimmung.
Die Abstimmung über den gegenüber den Gläubigern noch vorzuschlagenden Nachlassvertrag findet voraussichtlich im ersten Quartal 2026 statt. Das im Oktober 2024 präsentierte vorläufige Sanierungskonzept wird in den kommenden Monaten mit allen Interessensgruppen weiterentwickelt und konkretisiert.