Die Dachorganisation der fachärztlichen Medizin Schweiz (FMCH) wehrt sich gegen eine vom Bundesrat geprüfte Höchstgrenze für ärztliche Leistungen. Sie fordert stattdessen, bereits bestehende gesetzliche Instrumente konsequent zu nutzen. Die Diskussion ist auch für Heime und Spitäler von Bedeutung – sowohl mit Blick auf die Versorgungssicherheit als auch auf mögliche Verlagerungen von ambulanten in stationäre Strukturen.
Worum es geht
Im Raum steht eine undifferenzierte Obergrenze für ärztliche Abrechnungen, mit der Kostenexzesse eingedämmt werden sollen. Die FMCH teilt zwar das Ziel, auffällige und unwirtschaftliche Abrechnungen zu bekämpfen – lehnt eine pauschale Begrenzung jedoch ab. Sie verweist darauf, dass das Krankenversicherungsgesetz (KVG) bereits geeignete Werkzeuge bereitstellt:
- Artikel 47c KVG verpflichtet Versicherer und Leistungserbringer zu einem gemeinsamen Monitoring von Mengen-, Volumen- und Kostenentwicklungen.
- Artikel 56 KVG erlaubt es, überhöhte Leistungen zu überprüfen und zu Unrecht ausbezahlte Vergütungen zurückzufordern.
Diese Instrumente sollen laut FMCH konsequenter angewendet werden, bevor über eine kollektive Begrenzung nachgedacht wird.
Gezielte Prüfung statt Giesskannenprinzip
Die FMCH plädiert für ein abgestuftes Vorgehen: Zunächst soll das im Aufbau befindliche Monitoring auffällige Abrechnungsmuster identifizieren. Zeigen sich in einzelnen Bereichen tatsächlich gehäufte Exzesse, sollen in einem zweiten Schritt die Tarifpartner gezielte und verhältnismässige Massnahmen vereinbaren. Erst wenn diese zu keiner Einigung kommen, käme ein subsidiäres Eingreifen des Bundesrats infrage.
Warum das für Heime und Spitäler relevant ist
Aus Sicht der FMCH birgt eine pauschale Höchstgrenze mehrere Risiken, die unmittelbar auch Institutionen der Langzeit- und Akutversorgung betreffen können:
Mögliche Verlagerung in den stationären Bereich Wird die ambulante Behandlungskapazität durch eine administrative Limite gedeckelt, ist nicht auszuschliessen, dass medizinisch sinnvolle ambulante Behandlungen vermehrt stationär erfolgen müssen. Dies könnte zusätzlichen Druck auf Spitalkapazitäten und Zuweisungsprozesse erzeugen.
Längere Wartezeiten und Versorgungslücken Angesichts einer alternden Bevölkerung, steigendem medizinischem Bedarf und zunehmendem Fachkräftemangel warnt die FMCH vor längeren Wartezeiten und regionalen Versorgungslücken – ein Faktor, der insbesondere für Alters- und Pflegeheime mit ihren oft multimorbiden Bewohnerinnen und Bewohnern spürbar werden könnte.
Zeitpunkt mitten im Systemumbau Das ambulante Tarifsystem befindet sich derzeit ohnehin im Umbruch: neue ambulante Pauschalen, dynamische Kostenneutralität und weitere Steuerungsmechanismen werden parallel eingeführt. Belastbare Daten zu den kombinierten Auswirkungen dieser Massnahmen auf Praxistätigkeit, Versorgung und Zugang der Patientinnen und Patienten fehlen laut FMCH bislang.
Risiko einer Zweiklassenmedizin Wird eine Limite erreicht, könnten finanziell besser gestellte Patientinnen und Patienten auf selbst finanzierte Angebote ausweichen, während andere länger auf notwendige Behandlungen warten müssten. Die FMCH betont, dass medizinisch notwendige Behandlungen weder von administrativen Limiten noch von der Finanzkraft der Patientinnen und Patienten abhängen dürfen.
Weiteres Vorgehen
Die FMCH hat Schritte eingeleitet, damit sich die Delegierten der FMH auf Basis der neuen Datengrundlage und der absehbaren Versorgungsauswirkungen erneut mit dem Thema befassen. Ihre zentrale Forderung an den Bundesrat: auf die Genehmigung der beantragten Höchstgrenze verzichten und stattdessen die bestehenden gesetzlichen Instrumente konsequent anwenden. Erst wenn sich die Tarifpartner nicht einigen können, soll der Bundesrat subsidiär eingreifen.