Die Verordnung über die Meldestelle für lebenswichtige Humanarzneimittel (SR 531.80) verpflichtet Hersteller, Importeure oder Vertriebsinhaltsinhaber, Versorgungsengpässe, Lieferunterbrüche oder Ausstände bei meldepflichtigen Wirkstoffen zu melden. Die jetzt veröffentlichte Liste enthält diese Meldungen mit Betroffenem Wirkstoff/Präparat, Packungsgrößen, Dauer des Engpasses und möglichen Substitutionsmöglichkeiten. Der Zweck: Frühwarnung, Informationsweitergabe und Koordination von Massnahmen – etwa Pflichtlagerzugriff, temporäre Verwendungsbeschränkungen oder Freigabe von Alternativen.
In den vergangenen Jahren ist die Häufigkeit solcher Meldungen deutlich gestiegen. Die Zahl der bezogenen Pflichtlagerentnahmen stieg ebenfalls – als Zeichen wachsender Bedeutung von Resilienz in der Arzneimittelversorgung.
versorgungsinitiative.ch
Was heisst das konkret für Heime & Spitäler?
Für Heime & Spitäler bedeutet das:
- Frühwarnsystem nutzen: Einrichtungen müssen die Liste laufend prüfen, um Engpässe frühzeitig zu erkennen und alternative Präparate bereit zu haben.
- Beschaffungs- und Apothekenteams sensibilisieren: Substitutionsverträge und Vorratsstrategien von Standardarzneimitteln überdenken.
- Interne Kommunikation & Dokumentation: Ärzteteams, Pflege und Pharmalogistik einbinden, um pflegerische und therapeutische Anpassungen rasch umzusetzen.
- Aufwandsabschätzungen: In Fällen, in denen Ersatzpräparate teurer sind oder Zulassungen fehlen, entstehen Mehrkosten, die im Budget berücksichtigt werden sollten.
Die aktuelle Liste finden Sie hier
