VZK-Tagung Gesundheitsversorgung
Veranstaltung zu Themen und Herausforderungen der Gesundheitsversorgung
Datum: 06. November 2025
Ort: Zürich (CH)
Im Grunde ist es doch ganz simpel. Nur wenn «Income» da ist, kann auch «Outgoing» stattfinden. Und nur wenn mir der Lieferant zu «Income» verhilft, kann ich ihn auch entschädigen. Wie wäre es also mit einem Paradigmenwechsel: Spitäler kaufen nicht mehr konventionell ein, um Ihren Auftrag – also die Patientenversorgung – zu erfüllen. Sie bieten gegenüber Lieferanten den Zugang für eine hundert- bis tausendfache Patientenversorgung, zu der die von der Industrie angebotenen Produkte verwendet werden. Sprich, die Spitäler und Kliniken vermarkten die Nachfrage der Patienten. Damit werden die Gesundheitsinstitutionen zum Absatzmittler der effektiven Nachfrage. Die Lieferanten können dann ihr Angebot abgeben in der Höhe, die es ihnen wert ist, die Anzahl von X Patienten mit ihrem Produkt zu versorgen.
Heute werden die Institutionen für die Patientenversorgung mit Fall-Pauschalen (stationär) oder mit Tarmed-Punkten für technische Leistungen entschädigt. Diese Pauschalen oder Punkte führen letztendlich zu Einnahmen. Für die Realisierung dieser Einnahmen benötigen Spitäler und Kliniken eine medizintechnische Einrichtung. Die langjährige Praxis sieht so aus: Die Spitäler und Kliniken kaufen die Geräte, installieren sie und binden sie in die Informatik-Netzwerke des Hauses ein. In der Folge werden wiederkehrende Kosten beglichen für Unterhalt, Wartung, Reparaturen oder Softwarepflege- und Lizenzgebühren. Nicht selten überschreiten diese Kosten während des Lebenszykluses die ursprünglichen Investitionskosten, beispielsweise bei radiologischen Systemen. Also ist Fakt: Damit eine Institution DRGs oder Tarmedpunkte abrechnen kann, benötigt sie Medizintechnik. Und genau mit dieser Medizintechnik vollzieht die Institution Untersuchungen, Therapien oder Behandlungen, welche zu einer Verrechnung von DRG oder Taxpunkten führt.
Darüber hinaus schreibt das KVG vor, dass die Leistungen im Gesundheitswesen nach den Prämissen W-Z-W erfolgen sollen (wirksam – zweckmässig – wirtschaftlich). Ein Beispiel: Für eine obere gastrointestinale Endoskopie berechtigt die Institution zur Abrechnung von 276 Tarmed-Taxpunkten technischer Leistung. Der Kanton Bern hat den Wert je Taxpunkt auf 86 Rappen festgesetzt. Folglich ist die Vergütung für die technische Leistung in diesem Beispiel 237,35 Franken (276 Taxpunkte à 86 Rappen). Mit dieser technischen Leistung ist jedoch lange nicht nur «Technik» abgegolten. Es werden damit alle variablen und fixen Kosten der Institution vergütet, abgesehen von der ärztlichen Leistung. Personalaufwand von Pflegenden oder dem Sekretariat, die Infrastruktur, Gebäude und Gebäudeunterhalt, Verwaltung, bis hin zum technischen Dienst. Betrachtet man nun, dass alle Kosten aus den erwähnten Bereichen mit diesen 237,35 Franken gedeckt sein müssen, bleiben in unserem reellen Beispiel gerade mal 16,85 Franken für die medizintechnische Einrichtung. Es stehen somit nur 7,1 Prozent der Einnahmen für die Medizintechnik zu Verfügung. Effektiv werden aber 15,8 Prozent der Finanzmittel für die Medizintechnik aufgewendet. Folglich wesentlich mehr «Outgoing» als «Income»! Und erfolgt dieses Minus bei vielen Tausend Anwendung, beziehungsweise bei Millionen von abgerechneten Taxpunkten, ergeben sich Verluste für die Institution von jährlich mehreren Zehntausend Franken.
Eine Lösung wäre es, unsere verrechenbaren Taxpunkte der Industrie anzubieten. Im Sinne von: Wir haben eine Beteiligung an jährlich 2,34 Millionen Taxpunkten zu vergeben und benötigen dafür eine medizintechnische Ausstattung, welche es uns ermöglicht, die Patientenversorgung in W-Z-W-Form zu erbringen. An diesen Einnahmen in Höhe von 2 012 400 Franken kann der Lieferant mit einem Anteil von (wünschenswerten) 7,1 Prozent partizipieren. Die Lieferanten geraten in einen Wettbewerb darüber, wer eine zweckmässige und qualitativ überzeugende Medizintechnik zum günstigsten Preis offerieren kann. Zum anderen ist der Lieferant damit auch in die Herausforderung im Gesundheitswesen eingebunden, die integral wirtschaftlichste Lösung anzubieten.
Für den Anbietermarkt wäre das eine neue Variante, denn bisher waren die Anbieter darauf fokussiert, das Beste, das Grösste, das High-End-Produkt, die Cash-cow, das Neueste, das Innovativste anzubieten. «Wir haben, wir können, wir bringen auf den Markt, wir haben jetzt neu, wir …», heisst es immer wieder und leider viel zu selten «was benötigen Sie, was untersuchen Sie, wie oft benötigen Sie etwas, was würde helfen, Ihre Ziele und Vorgaben zu erreichen …»
Doch die Bedarfsklärung, was benötigt der einzelne Kunde wirklich, um seine Leistung korrekt erbringen zu können, steht heute vielfach im Schatten oder wird gar ganz vergessen.
Ist es wirklich eine Frage der Ethik? Die einen sehen es als fragwürdig an, solche Modelle anzuwenden. Andere verfolgen damit gezielt einen ethischen Ansatz. Denn wir verwenden in unserem Gesundheitssystem ausschliesslich Gelder der Bevölkerung, von Steuer- und Prämienzahlern. Den öffentlichen Unternehmen wie den Spitälern obliegt die Pflicht des sorgsamen und wirtschaftlichen Umgangs mit diesen öffentlichen Geldern. Folglich kann es nicht unethisch sein, wenn dieser Pflicht nachgekommen wird, in dem die Patientenversorgung wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich gestaltet wird.
MARTIN GUT ist Leiter Beschaffung und Logistik bei der Spital STS AG
HEIME & SPITÄLER 3 AUGUST 2019
Veranstaltung zu Themen und Herausforderungen der Gesundheitsversorgung
Datum: 06. November 2025
Ort: Zürich (CH)
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Ort: Zürich (CH)
Jahrestagung Plattform Qualitätsmedizin Schweiz
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Kongress im Bereich Leadership und Management in der Pflege
Datum: 21. November 2025
Ort: Bern (CH)
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Schweizer Fachmesse für industrielle Instandhaltung und Facility Management
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Datum: 18.-21. Oktober 2026
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Ort: Zürich (CH)
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Ort: Frankfurt am Main (D)