Verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten im Vergleich


Bei der Kapitalbeschaffung für Anschaffungen, Renovation sowie Erweiterungsund Neubauten sind Spitäler und Heime stark gefordert. In diesem Fachartikel zeigen wir verschiedene Finanzierungsarten auf und vergleichen die Vor- und Nachteile.


Dr. iur. Jürg Frick*

Will sich ein Spital nicht über die Aufnahme zusätzlichen Eigenkapitals finanzieren, so steht ihm die Möglichkeit offen, Fremdkapital aufzunehmen. Fremdkapital unterscheidet sich von Eigenkapital dadurch, dass das Unternehmen Fremdkapital grundsätzlich nach Ablauf einer bestimmten Zeit zurückbezahlen muss. Im Gegensatz zu Eigenkapital, das einem Unternehmen gehört und welches im Sinne von Risikokapital eine Verlustausgleichsfunktion übernimmt, leiht ein Unternehmen Fremdkapital nur aus. Kann ein Unternehmen die auf Fremdkapital anfallenden Zinsen nicht bezahlen oder ist es ihm nicht möglich, das Fremdkapital zu gegebener Zeit den Kapitalgebern zurückzuerstatten, droht dem Unternehmen die Insolvenz und letztlich der Konkurs.

Kreditfinanzierung
Ein Spital, ein Heim oder jedes andere Unternehmen kann sich Fremdkapital grundsätzlich auf dem Kredit- oder dem Kapitalmarkt beschaffen. Auf dem Kreditmarkt kann ein Spital oder Heim bei einem oder mehreren Kreditgebern Darlehen aufnehmen. Kredite werden in erster Linie von Banken gewährt, wobei vermehrt auch Fonds als Kreditgeber auftreten. Bankfinanzierungen können unterschiedlich ausgestaltet sein. Typischerweise stellen eine oder mehrere Banken einem kreditsuchenden Unternehmen einen oder mehrere Kreditrahmen (Credit Facility) zur Verfügung. Diese Kreditrahmen können diversen Zwecken dienen wie beispielsweise der Finanzierung einer Unternehmensübernahme oder eines anderen Investitionsvorhabens, der Rückerstattung bestehender Finanzverbindlichkeiten oder der laufenden Betriebsmittelfinanzierung. Kredite können besichert oder unbesichert sein, sie werden aber in jedem Fall nur unter Einhaltung bestimmter Auflagen (Covenants) vergeben. So kann ein kreditnehmendes Spital verpflichtet werden, gewisse Finanzkennzahlen (Financial Covenants) einzuhalten, den Banken regelmässig gewisse Informationen zu liefern, Bewilligungen und Versicherungen aufrecht zu erhalten und sich allgemein rechtlich einwandfrei zu verhalten (Compliance). Umgekehrt können kreditnehmenden Spitälern oder Heimen Unterlassenspflichten auferlegt werden wie die Pflicht, keiner anderen Partei Sicherheiten zu gewähren (Negative Pledge) oder die Verschuldung nicht über ein zulässiges Mass zu erhöhen (Financial Indebtedness). Je nach Gegenparteirisiko, das von einem kreditsuchenden Spital ausgeht, können diese Auflagen den Handlungsspielraum des kreditnehmenden Spitals oder Heims enger oder weiter fassen.

Die Vorteile einer solchen Bankenfinanzierung können verschieden sein:

  1. Bankenfinanzierungen sind flexible Finanzierungsinstrumente. Dies zeigt sich beispielsweise darin, dass den kapitalsuchenden Unternehmen Kreditrahmen zur Verfügung gestellt werden, die sie in Abhängigkeit zu ihren jeweiligen Finanzierungsbedürfnissen nutzen können und die unter Umständen nicht vollständig benutzt werden müssen. Gerade eine Betriebsmittelkreditlinie erhöht dadurch die finanzielle Flexibilität eines Spitals oder Heims.
  2. Der Kontakt zwischen einem Kreditnehmer und den finanzierenden Banken ist typischerweise eng. Ein Kreditnehmer hat den Banken regelmässig Finanzinformationen zu liefern und informiert diese laufend über wichtige unternehmerische Schritte. Dies hat zum Vorteil, dass die Banken in begründeten Fällen oftmals auch bereit sind, auf die vorübergehende Einhaltung gewisser Verhaltenspflichten durch den Kreditnehmer zu verzichten (Waiver).
  3. Die Banken sind interessiert, dass die Kreditnehmer ihren Pflichten unter den Kreditverträgen nachleben können. Dies nicht nur, um ihr eigenes Ausfallsrisiko gering zu halten, sondern auch weil die Banken typischerweise mehrere parallele Geschäftsbeziehungen zu den kreditnehmenden Unternehmen unterhalten (Cross Selling). So kann es sein, dass eine kreditgebende Bank zusätzlich die Hausbank des Kreditnehmers ist und verschiedene Konto-, Depotbeziehungen mit dem Kreditnehmer unterhält, dass eine Bank einem Unternehmen zusätzlich zum Geschäftskredit bereits Hypothekarkredite zur Finanzierung von Geschäftsliegenschaften gewährt hat oder dass eine Bank auch als Finanzberater oder Vermögensverwalter des Unternehmens agiert und die Bank bei einem Ausfall des Kreditnehmers nicht nur unter dem Kredit, sondern auch in anderen Geschäftsbereichen Verluste erleiden würde. Zudem ist es häufig der Fall, dass eine kreditgebende Bank nicht nur zum Kreditnehmer in Geschäftsbeziehung steht, sondern auch zu verschiedenen Mitarbeitern, Kunden oder Zulieferern des kreditnehmenden Unternehmens, und dass ein durch die Bank forcierter Ausfall oder gar Konkurs des Kreditnehmers verschiedene andere Kunden der Bank beeinträchtigen könnte.


Die Nachteile, die sich aus einer Bankenfinanzierung ergeben, können sein:

  1. Die Banken haben die Gegenparteirisiken, die sich für sie aus solchen Kreditfinanzierungen ergeben, mit Eigenkapital zu unterlegen. Die Kosten für diese Eigenmittelunterlegung überwälzen die Banken auf die Kreditnehmer, wodurch sich die Kosten für die Kreditaufnahme verteuern.
  2. Die Verhaltenspflichten, die kreditnehmenden Parteien auferlegt werden, schränken sie in ihrer Handlungsfreiheit ein. Selbst wenn die Banken bereit sind, in begründeten Fällen Ausnahmen von der Einhaltung gewisser Auflagen zu gewähren, sind die Kreditnehmer in ihrer Geschäftstätigkeit nicht mehr gänzlich frei.


Kapitalmarktfinanzierung
Eine Kapitalmarktfinanzierung unterscheidet sich von der Aufnahme von Fremdkapital auf dem Kreditmarkt in verschiedener Hinsicht. Auf dem Kapitalmarkt finanziert sich ein Unternehmen mittels Ausgabe einer Anleihe. Dabei handelt es sich um ein in Teilbeträge aufgeteiltes Grossdarlehen, das auf einheitlicher Rechtsgrundlage ausgegeben und in der Regel als Wertpapier oder Wertrecht ausgestaltet wird. Die Anleihe wird auf dem sogenannten Primärmarkt ausgegeben und bei einer Mehrzahl von Anlegern platziert. Anleihen werden typischerweise an einem geregelten Markt kotiert (bspw. SIX Swiss Exchange), was den Anlegern erlaubt, die Anleihe im sogenannten Sekundärmarkt zu kaufen und verkaufen.

Anleihen können auf verschiedene Weise ausgestaltet werden: Anleihen können zu einem festen Zinssatz (Fixed Rate Bonds), mit variablem Zins (Floating Rate Bonds) oder gar mit null Prozent Zinssatz (Zerobonds) ausgegeben werden, Anleihen können als sogenannte Hybridanleihen mit einem Wandlungsrecht (Convertible Bonds) oder einem Optionsrecht versehen werden, und Anleihen, insbesondere Hochrisikoanleihen (High Yield Bonds), können besichert oder unbesichert ausgegeben werden.

Beispiele für Anleihensemissionen von Spitalern im Schweizer Markt sind etwa die Anleihe, welche der Spitalverband Limmattal im November 2013 im Umfang von CHF 100,000,000, einem Zins von 1.875% und einer Laufzeit bis 2013 emittierte; die Anleihe, welche die Regionalspital Emmental AG im April 2014 im Umfang von CHF 75,000,000, einem Zins von 1.625% und einer Laufzeit bis 2023 ausgab oder die Anleihen, die das Kinderspital Zürich im Juni 2016 ausgab, die eine mit einem Zins von 0.25% mit einer Laufzeit bis 2028 und die andere mit einem Zins von 0.75% und einer Laufzeit bis 2036. Alle diese Anleihen wurden an der SIX Swiss Exchange kotiert und von den Investoren im Markt sehr positiv aufgenommen.

Die Vorteile
Die Vorteile einer Kapitalmarktfinanzierung über eine Anleihensemission sind beispielsweise:

  1. Anleihen auferlegen den Emittenten weniger strenge Verhaltenspflichten als Bankkredite. Dadurch wird der Handlungsspielraum von Emittenten einer Anleihe weniger eingeschränkt und sie bleiben unabhängiger. Der Umstand, dass die mit einer Anleihe verbundenen Auflagen weniger einschneidend sind als bei einem Bankkredit, hat damit zu tun, dass es bei einer Verletzung solcher Verhaltenspflichten durch den Emittenten einer Anleihe bedeutend schwieriger ist, von den Anleihensgläubigern eine Verzichtserklärung einzuholen als von einer kreditgebenden Bank. Der Grund liegt darin, dass Anleihensgläubiger ihre Anleihen im Primär- oder Sekundärmarkt erwerben, jedoch kaum in einer nahen Beziehung zum Emittenten stehen. Entsprechend schwierig ist es, Versammlungen von Anleihensgläubigern einzuberufen und eine ausreichende Mehrheit der Anleihensgläubiger dazu zu gewinnen, für die Änderung der Bedingungen oder Auflagen einer ausstehenden Anleihe zu stimmen oder auf die Einhaltung gewisser Bedingungen oder Auflagen durch den Emittenten zu verzichten.
  2. Anleihensgläubiger haben eine weniger enge Bindung zum Emittenten. Dies im Gegensatz zu kreditgebenden Banken oder strategischen- oder Finanzinvestoren im Zusammenhang mit einer Eigenkapitalfinanzierung. Anleihensgläubiger haben in der Regel rein finanzielle Interessen an der Anleihe und sie sind im Vergleich zu Finanzinvestoren im Zusammenhang mit Eigenkapitalfinanzierungen dadurch begünstigt, dass der Exit, das heisst die Liquidierung der Kapitalanlage über den Verkauf der Anleihe im Sekundärmarkt einer geregelten Börse sehr einfach ist. Aus diesem Grund sehen sich Anleihensgläubiger auch kaum genötigt, auf die Geschäftsführung eines Emittenten aktiv Einfluss zu nehmen.


Die Nachteile einer Kapitalaufnahme auf dem Kapitalmarkt sind:

  1. Eine Anleihe ist ein starres Finanzierungsinstrument. Sie erlaubt dem Emittenten zwar, in beträchtlichem Umfang Kapital aufzunehmen; sie ermöglicht es dem Emittenten aber nicht wie beispielsweise bei einem Kreditrahmen, dies gestaffelt und nur im Umfang und für die Zeitspanne des tatsächlich anfallenden Kapitalbedarfs zu tun.
  2. Durch die Ausgabe einer Anleihe begibt sich ein Emittent auf den regulierten Kapitalmarkt. Die massgeblichen Erlasse in der Schweiz sind die Kotierungsregularien der SIX Swiss Exchange sowie das per 1. Januar 2016 in Kraft getretene Bundesgesetz über die Finanzmarktinfrastrukturen und das Marktverhalten im Effekten- und Derivatehandel (Finanzmarktinfrastrukturgesetz, FinfraG), in welches verschiedene massgebliche Transparenzbestimmungen aus dem Bundesgesetz über die Börsen und den Effektenhandel (Börsengesetz, BEHG) überführt wurden. Wesentlich ist vor allem, dass ein Emittent mit der Ausgabe und der Kotierung einer Anleihe im Anleihensegment der SIX Swiss Exchange AG verschiedene Publizitätspflichten übernimmt. Neben der Prospektpflicht im Zusammenhang mit der Kotierung sind dabei vor allem die nachfolgenden Publizitätspflichten für die Aufrechterhaltung der Kotierung massgeblich. Dazu gehören die sogenannten Regelmeldepflichten sowie die Ad-hoc Publizitätspflicht. Zur Regelmeldepflicht gehört die Pflicht, jährlich den geprüften Jahresabschluss gemäss anwendbarer Rechnungslegungsstandards sowie den zugehörigen Revisionsbericht zu veröffentlichen. Unter der Adhoc Publizitätspflicht versteht man die Pflicht des Emittenten gemäss Artikel 53 f. Kotierungsreglement, den Markt über kursrelevante Tatsachen, die im Tätigkeitsbereich des Emittenten eingetreten sind, unmittelbar nach Kenntnisnahme zu informieren. Die Prospektpflicht, die Regel- und die Ad-hoc-Publizitätspflichten dienen dazu, die Informationsasymmetrie zwischen dem Emittenten und den Anleihensgläubigern abzubauen und dadurch eine effiziente Kursbildung für den Börsenhandel zu ermöglichen. Diese Transparenzpflichten werden von Emittenten jedoch häufig als zu weitgehend empfunden und halten diese von der Emission einer Anleihe über den Kapitalmarkt ab. Verletzt eine Emmittentin ihre Publikationspflichten, so kann sie sanktioniert werden.


Fazit
Öffentlich-rechtliche Spitäler sehen sich seit der Inkraftsetzung des geänderten Bundesgesetzes über die Krankenversicherung am 1. Januar 2012 und dem damals vollzogenen Wechsel zur Leistungsfinanzierung von Spitaldienstleistungen gezwungen, Infrastrukturprojekte weitgehend eigenständig zu finanzieren. Die Palette möglicher Finanzierungsinstrumente ist breit, jedoch ist nicht jedes Finanzierungsinstrument für jedes Spital oder für jedes kapitalsuchende Heim in gleicher Weise geeignet. Darum ist es wichtig, dass die finanzverantwortlichen Personen prüfen, welches Finanzierungsinstrument und welche Art von Investoren ihren Unternehmens- und Finanzierungsbedürfnissen am besten gerecht werden. Jede Finanzierungsart bringt Vor- und Nachteile mit sich und wie jedes andere kapitalsuchende Unternehmen müssen sich auch Spitäler und Heime bei der Kapitalaufnahme fragen, welches Instrument und welcher Investor am besten zu ihren Bedürfnissen passt. Und nur wenn die Vor- und Nachteile unvoreingenommen abgewogen werden, lässt sich das passende Instrument finden. Bei nüchterner Betrachtung kann das so weit gehen, dass auch neue Finanzierungsvarianten wie beispielsweise Crowdlending oder Crowdinvesting plötzlich als passend und attraktiv empfunden werden.

*Partner und Rechtsanwalt, Homburger AG



Heime und Spitäler Ausgabe 5 Dezember 2016

EVENTS

biopartnertage

Hausmesse mit Marktständen

Datum: 14. September 2025

Ort: Brunegg (CH)

Careum Führungstagung

Fachveranstaltung zu aktuellen Themen und Trends in Management, Führung und Leadership

Datum: 17. September 2025

Ort: Olten (CH)

CMS Berlin

Internationale Leitmesse für Reinigung und Hygiene

Datum: 23.-26. September 2025

Ort: Berlin (D)

Rehacare

Internationale Fachmesse für Rehabilitation, Prävention, Inklusion und Pflege

Datum: 17.-20. September 2025

Ort: Düsseldorf (D)

HR-Forum HealthCare

Austausch über aktuelle Herausforderungen und Entwicklungen im Personalmanagement im Gesundheitsbereich

Datum: 25. September 2025

Ort: Zürich (CH)

Hey!Circle

Treffen für Neues rund um Früherkennung, Planung und Prozessoptimierung und zukunftsgerichtete Business Intelligence Lösungen

Datum: 30. September 2025

Ort: Zürich (CH)

Anuga

Weltweite Ernährungsmesse für Handel und Gastronomie/Ausser-Haus-Markt

Datum: 04.-08. Oktober 2025

Ort: Köln (D)

Blezinger Healthcare

Fachkonferenz – Das Spital der Zukunft

Datum: 23.-25. Oktober 2025

Ort: St. Gallen (CH)

Kommunikations-Summit

Fachveranstaltung, die sich auf die neuesten Trends, Herausforderungen und Best Practices im Bereich Kommunikation im Gesundheitswesen

Datum: 24. Oktober 2025

Ort: Zürich (CH)

Save AG - Fachtagung

Veranstaltung, die Fachwissen und praktische Einblicke zu spezifischen Themen im Bereich Sicherheit

Datum: 30. Oktober 2025

Ort: Zürich (CH)

A + A

Weltleitmesse für sicheres und gesundes Arbeiten

Datum: 04.-07. November 2025

Ort: Düsseldorf (D)

St. Galler Demenz-Kongress

Fachveranstaltung, die sich mit dem Thema Demenz auseinandersetzt

Datum: 12. November 2025

Ort: St.Gallen (CH)

igeho

Internationale Fachmesse für Hotellerie, Gastronomie, Take-away und Care-Institutionen in der Schweiz

Datum: 15.-19. November 2025

Ort: Basel (CH)

SVG-Symposium

Branchentag für die Spital-, Heim- und Gemeinschaftsgastronomie in der Schweiz

Datum: 17. November 2025

Ort: Zürich (CH)

Swiss Nurse Leaders

Kongress im Bereich Leadership und Management in der Pflege

Datum: 21. November 2025

Ort: Bern (CH)

Bitkom Digital Health Conference

Konferenz für die Chancen und Herausforderungen der Digitalisierung im Gesundheitswesen

Datum: 25. November 2025

Ort: Berlin (D)

maintenance Schweiz

Schweizer Fachmesse für industrielle Instandhaltung und Facility Management

Datum: 26.-27. November 2025

Ort: Zürich (CH)

Heimtextil

Weltweit führende Fachmesse für Wohn- und Objekttextilien

Datum: 13.-16. Januar 2026

Ort: Frankfurt am Main (D)

Swissbau

Fachmesse der Schweizer Bau- und Immobilienwirtschaft

Datum: 20.-23. Januar 2026

Ort: Basel (CH)

Empack Schweiz

Schweizer Fachmesse für Verpackungslösungen und -technologien

Datum: 28.-29. Januar 2026

Ort: Bern (CH)

Logistics & Automation

Fachmesse für Intralogistik, Distribution, Transport und E-Logistik in der Schweiz

Datum: 28.-29. Januar 2026

Ort: Bern (CH)

Recyclingkongress

Kongress über aktuelle Entwicklungen, Innovationen und Herausforderungen im Bereich Recycling

Datum: 30. Januar 2026

Ort: Biel/online (CH)

Pro Sweets Cologne

Internationale Zuliefermesse für die Süßwaren- und Snackindustrie

Datum: 01.-04. Februar 2026

Ort: Köln (D)

CHEESEAFFAIR

Nationale Handelstage für Schweizer Käse

Datum: 02.-03. Februar 2026

Ort: Aarau (CH)

aqua pro

Schweizer Fachmesse für die Bereiche Trinkwasser, Abwasser und Gas

Datum: 04.-06. Februar 2026

Ort: Bulle (CH)

BioFach

Weltleitmesse für Bio-Lebensmittel

Datum: 10.-13. Februar 2026

Ort: Nürnberg (D)

Vivaness

Internationale Fachmesse für Naturkosmetik

Datum: 10.-13. Februar 2026

Ort: Nürnberg (D)

INTERNORGA

Leitmesse für Hotellerie, Gastronomie, Bäckereien und Konditoreien

Datum: 13.-17. März 2026

Ort: Hamburg (D)

FutureHealth Basel

Konferenz für die Zukunft des Gesundheitswesens in der Schweiz

Datum: 19. März 2026

Ort: Basel (CH)

Gastia

Ostschweizer Branchentreffpunkt der Gastronomie und Hotellerie

Datum: 22.-24. März 2026

Ort: St.Gallen (CH)

LogiMat

Internationale Fachmesse für Intralogistik

Datum: 24.-26. März 2026

Ort: Stuttgart (D)

HR Festival Europe

Messe für HR-Professionals in der Schweiz

Datum: 24.-25. März 2026

Ort: Zürich (CH)

Trendtage Gesundheit Luzern

Veranstaltung für aktuelle Trends und Perspektiven im Gesundheitswesen

Datum: 25.-26. März 2026

Ort: Luzern (CH)

Schoggifestival

Festival für nachhaltige und faire Schokoladenproduktion

Datum: 29. März 2026

Ort: Zürich (CH)

Techtextil

Internationale Leitmesse für technische Textilien und Vliesstoffe

Datum: 21.-24. April 2026

Ort: Frankfurt am Main (D)

Altenpflegemesse

Leitmesse für die Pflegewirtschaft

Datum: 21.-23. April 2026

Ort: Essen (D)

DMEA

Europas führende Messe für Digital Health

Datum: 21.-23. April 2026

Ort: Berlin (D)

Lebensmitteltag

Führende Schweizer Fachtagung für die Lebensmittelbranche

Datum: 23. April 2026

Ort: Luzern (CH)

PFLEGE PLUS

Fachmesse für den Pflegemarkt

Datum: 05.-07. Mai 2026

Ort: Stuttgart (D)

SBK Kongress

Kongress vom Berufsverband der diplomierten Pflegefachpersonen der Schweiz

Datum: 27.-28. Mai 2026

Ort: Bern (CH)

TUTTOFOOD

Internationale Fachmesse für die Lebensmittel- und Getränkeindustrie

Datum: 11.-14. Mai 2026

Ort: Mailand (I)

ArbeitsSicherheit Schweiz

Fachmesse für Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz

Datum: 20.-21. Mai 2026

Ort: Zürich (CH)

HealthEXPO

Messe für die neuesten Entwicklungen und Trends in der Gesundheitsbranche

Datum: 30. Mai 2026

Ort: Basel (CH)

Careum Pflegesymposium

Plattform für den Wissensaustausch in der Pflegewelt

Datum: 09. Juni 2026

Ort: Aarau (CH)

Vorsorge-Symposium

Fachmesse 2. Säule sowie ein Vorsorge-Symposium

Datum: 10.-11. Juni 2026

Ort: Zürich (CH)

GS1 Excellence Days

Konferenz für Innovationen und Lösungen im Bereich der Standardisierung, Identifikation und Geschäftsprozesse

Datum: 18. Juni 2026

Ort: Bern (CH)

Blezinger Healthcare

Fachkonferenz - Das Pflegeheim der Zukunft

Datum: 25.-26. Juni 2026

Ort: Hasliberg (CH)

all about automation

Fachmesse für Industrieautomation

Datum: 26.-27. August 2026

Ort: Zürich (CH)

IN.STAND

Messe für Instandhaltung und Services

Datum: 15. bis 19. September 2026

Ort: Stuttgart (D)

SWISS SVG-Trophy

Schweizermeisterschaft der Spital-, Heim-, Gemeinschafts- und Systemgastronomie

Datum: 19. September 2026

Ort: Rothenburg (CH)

Chillventa

Weltleitmesse der Kältetechnik

Datum: 13.-15. Oktober 2026

Ort: Nürnberg (D)

ZAGG

Fachmesse für die Gastronomie- und Hotelleriebranche

Datum: 18.-21. Oktober 2026

Ort: Luzern (CH)

IFAS

Internationale Fachmesse für den Schweizer Gesundheitssektor

Datum: 20.-22. Oktober 2026

Ort: Zürich (CH)

Swiss Abilities

Fachmesse zur Förderung eines selbstbestimmten Lebens, Gleichstellung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung

Datum: 12.-13. März 2027

Ort: Luzern (CH)

Anuga FoodTec

Internationale Zuliefermesse für die Lebensmittel- und Getränkeindustrie

Datum: 23.-26. März 2027

Ort: Köln (D)

Control

Internationale Fachmesse für Qualitätssicherung

Datum: 27.-30. April 2027

Ort: Stuttgart (D)

Texcare International

Weltweit führende Fachmesse für die Textilpflegebranche

Datum: 08.-11. November 2028

Ort: Frankfurt am Main (D)

JOBS

Datum: 12.09. 2025 Ort: Schweiz
Datum: 12.09. 2025 Ort: Schweiz
Datum: 12.09. 2025 Ort: Schweiz
Stv. Leiter-in Neuropsychologin/Neuropsychologen
Datum: 12.09. 2025 Ort: Schweiz

Bezugsquellenverzeichnis