Eine Sprecherin des Bundesamts für Gesundheit (BAG) bestätigte der Nachrichtenagentur Keystone-SDA am Sonntag entsprechende Informationen der "NZZ am Sonntag". Die Gesuche würden nun geprüft.
Weitere Angaben zu den Absendern der Gesuche, den geforderten Geldbeträgen und den geltend gemachten Impf-Nebenwirkungen machte die BAG-Sprecherin nicht.
Die Forderungen stützen sich auf eine Bestimmung im Epidemiengesetz. Dort ist für die Entschädigung keine Höhe festgelegt. Bei der Genugtuung dagegen gilt eine Obergrenze von 70'000 Franken. Anspruch hat laut dem Gesetz, wer durch eine behördlich empfohlene Impfung schwer geschädigt wird.
Die Zeitung berichtete unter Berufung auf ein Schreiben des Innendepartements, dass eine Genugtuung in dieser Höhe infrage komme, wenn eine geimpfte Person nach einer Impfung irreversibel stark beeinträchtigt sei oder wenn sie sterbe.
Bei der Schweizer Heilmittelbehörde Swissmedic sind bis letzte Woche rund 3000 Meldungen zu Nebenwirkungen von Corona-Impfungen eingegangen. Rund 1000 der gemeldeten Nebenwirkungen schätzten Swissmedic respektive die Betroffenen als schwerwiegend ein, die restlichen knapp 2000 als nicht schwerwiegend.
Die Meldungen änderten laut Swissmedic nichts am positiven Nutzen-Risiko-Profil der in der Schweiz verwendeten Covid-19-Impfstoffe. Als schwerwiegend beurteilt werden Fälle, bei denen die Personen entweder im Spital behandelt werden müssen oder die Reaktion aus anderen Gründen als medizinisch bedeutsam betrachtet wurde.
Die am häufigsten gemeldeten Reaktionen bei schwerwiegenden Fällen sind Fieber, Kopfschmerzen, Luftnot, Hautrötungen, Gürtelrose, Erschöpfung, Muskelschmerzen, Erbrechen und Unwohlsein.